Die Aussage „Höchstpreise für Ihr Gold bei der Nr. 1 in Düsseldorf“ ist irreführend…

..wenn der Mitbewerber die Inanspruchnahme der Spitzenstellung aus seinem Goldankaufsumsatz herleitet, jedoch keine Angaben zu Mitbewerbern und deren Goldankaufsumsatz machen kann (OLG Düsseldorf, I-20 U 184/08).

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