Der Verkäufer muß den Kaufpreis erstatten. Der Käufer muß die Sache zurückschicken, wenn sie paketversandfähig ist, andernfalls muß der Verkäufer die Sache beim Käufer abholen. Rücksendekosten muß der Käufer nur bezahlen, wenn der Warenwert unter 40,00 EUR liegt und dies vereinbart wurde. Der Käufer sollte auch auf die Erstattung der Hinsendekosten bestehen.
Newsbeiträge 2009
Hier finden Sie im Jahr 2009 verfasste Mitteilungen und Berichte zu Themen oder Urteilen aus den Tätigkeitsschwerpunkten der Anwaltskanzlei Schuster. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann ich keine Haftung übernehmen. Die Mitteilungen stellen keine Beratung dar. Sie sind allgemein gehalten. Sie können nicht oder nicht vollständig zur Lösung eines konkreten Falles herangezogen werden. Die Lösung eines konkreten Falles erfordert stets eine individuelle Prüfung der Sach- und Rechtslage.
Kein Nutzungsersatz bei Nachbesserung einer mangelhaften Sache!
Erweist sich der gekaufte Gegenstand nach 1 1/2 jähriger Benutzung als mangelhaft, kann der Käufer vom Verkäufer Nachbesserung (Reparatur oder Ersatzlieferung) verlangen. In diesem Fall muß er sich keinen Nutzungsersatz anrechnen lassen. Achtung: Das gilt nicht beim Rücktritt (Rückgabe der Kaufsache gegen Rückzahlung des Kaufpreises).
Die Bewertung “lieber ohne Kommentar, bevor ich ausfallend werde”….
… ist eine bei ebay zulässige Bewertung und muß nicht entfernt werden. Die Bewertung ist nicht ehreverletzend, sie ist keine unsachgemäße Schmähkritik und auch kein Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot (AG Nordhorn, AZ 3 C 1808/08).