2010

Archiv 2010

Hier finden Sie im April 2010 verfasste Mitteilungen und Berichte zu Themen oder Urteilen aus den Tätigkeitsschwerpunkten der Anwaltskanzlei Schuster. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann ich keine Haftung übernehmen. Die Mitteilungen stellen keine Beratung dar. Sie sind allgemein gehalten. Sie können nicht oder nicht vollständig zur Lösung eines konkreten Falles herangezogen werden. Die Lösung eines konkreten Falles erfordert stets eine individuelle Prüfung der Sach- und Rechtslage.

21.04.2010 - Abmahnung per Email zulässig?!

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung kann per Email erfolgen. Das Risiko, dass eine per Email verschickte Abmahnung den Abgemahnten nicht erreicht, hat dieser zu tragen. Eine Abmahnung gilt auch dann als zugegangen, wenn sie von einer “Firewall” abgefangen wird (Landgericht Hamburg, Urteil vom 07.07.2009, AZ 312 O 142/09).

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05.04.2010 - Ist die Belehrung über die umfassende Wertersatzpflicht des Käufers im Fernabsatz gemäß der Musterwiderrufsbelehrung nach dem Urteil des EuGH vom 03.09.2009, C-489/07, wettbewerbswidrig?

Ein Mitbewerber mahnte unseren Mandanten ab. Begründung: Er belehre falsch über die Wertersatzpflicht, seit dem Urteil des EuGH vom 03.09.2009, C-489/07 bestehe keine generelle Nutzungsersatzpflicht bei Widerruf des Fernabsatzvertrages. Unser Mandant erhob negative Feststellungsklage mit der Begründung, solange die Musterwiderrufsbelehrung nicht den Bestimmungen des Art. 6 I 2 und II der Richtlinie 97/7/EG des europäischen [...]

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05.04.2010 - Wettbewerbswidriges Verhalten durch die Bezeichnung “Online-Pfandhaus”!!

Der Betreiber eines stationären Pfandhauses verlangte von den ehemaligen Betreibern eines sogenannten Online-Pfandhauses (www.Pfandy.de) Unterlassung dieser Bezeichnung. Im Rechtsstreit konnte nur noch über die Abmahnkosten entschieden werden, da die ehemaligen Betreiber das Geschäft nach Russland übertragen haben. Die Bezeichnung “Weltweit erstes Online Pfandhaus” ist wettbewerbswidrig und zu unterlassen (LG Krefeld, Urteil vom 02.11.2009, Az 11 [...]

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05.04.2010 - Die Aussage „Offiziell legitimierter Ankauf von Gold“ ist irreführend, LG Düsseldorf!

Der Ankauf von Gold ist nicht genehmigungspflichtig. Die Aussage erweckt den Eindruck einer behördlichen Zulassung, Anerkennung oder Erlaubnis, mit welcher der Verbraucher eine besondere Befähigung und Qualifikation verbindet (Landgericht Düsseldorf, 34 O 103/08).

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Virabell Schuster
Rechtsanwältin
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