OLG Hamm: Weitere Indizien für die Rechtsmißbräuchlichkeit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung!

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung könnte rechtsmißbräuchlich sein, wenn…
1. … im Abmahnschreiben der Eindruck vermittelt wird, ein Gerichtsverfahren könne nur dadurch verhindert werden, wenn innerhalb der knapp bemessenen Dringlichkeitsfrist nicht nur die Unterlassungserklärung eingereicht wird, sondern auch die Abmahnkosten erstattet werden,
2. … wenn die Vertragsstrafe bei einfachen Verstößen zu hoch angesetzt wird (5.100,00 EUR),
3. … wenn die Vertragsstrafe auch bei fehlendem Verschulden verwirkt sein soll und
4. … eine Gerichtsstandsvereinbarung vorgeschlagen wird.
(OLG Hamm, Urteil vom 29.06.2010, Az. 4 U 23/10).

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