Abmahnung der Swarovski AG wegen Markenrechtsverletzung „SWAROVSKI ELEMENTS“ und „Swarovski“

Es liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Firma Swarovski AG, Dröschistraße 15, FL-9495 Triesen/Liechtenstein vor. Die Firma Swarovski AG wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Lorenz Seidler Gossel aus München. Beanstandet wird die angeblich unerlaubte Verwendung der Marke „SWAROVSKI ELEMENTS“ (Komponentengeschäft) und „Swarovski“ (Fertigerzeugnisse) durch den Verkauf von Schuhen unter Verwendung der Bezeichnung „Swarovski“. Die Rechtsanwälte Lorenz Seidler Gossel der Firma Swarovski sind zunächst damit einverstanden, nach Unterzeichenen einer vorgefertigten strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalierten Betrages in Höhe von 540,00 EUR von der Durchsetzung weiterer Ansprüche (weiterer Schadensersatz, Auskunft und weitergehende Kostenerstattung) abzusehen, andernfalls alle ihr zustehenden Ansprüche geltend zu machen.

Eine Markenrechtsverletzung gemäß § 14 MarkenG setzt u. a. voraus.

  • Eingetragene Marke
  • Identische, verwechselbare oder eine die Wertschätzung oder Unterscheidungskraft beeinträchtigende/ausnutzende Benutzung eines Drittzeichens
  • keine Zustimmung des Markeninhabers
  • im geschäftlichen Verkehr
  • kein Ausschlusstatbestand (Erschöpfungseinwand, Rechtsmissbräuchlichkeit)

Anmerkungen zu häufig gestellte Fragen:

  1. Es muß dringend davor gewarnt werden, per Email erhaltene Abmahnungen zu ignorieren und auf den Erhalt per Post zu warten. Für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen ist bereits entschieden worden, dass Abmahnungen per Email zulässig sind und der Abgemahnte die Beweislast dafür trägt, dass per Email versandte Abmahnung nicht angekommen sind (LG Hamburg, Urteil vom 07.07.2009, Az. 312 O 142/09). Nichts anderes dürfte bei markenrechtlichen Abmahnungen gelten. Es sollte daher nach Erhalt der Abmahnung per Email die erforderlichen Schritte eingeleitet und geprüft werden, wie auf die Abmahnung innerhalb der noch laufenden Frist reagiert werden kann.
  2. Wer den Erhalt der Abmahnung per Post abwartet, riskiert, dass die Frist zur Annahme des Vergleichsangebotes abgelaufen ist mit der Folge, dass der Rechteinhaber nunmehr auf die Erfüllung sämtlicher Ansprüche (Auskunft, Rechnungslegung, Schadensersatz, Kostenerstattung) besteht.
  3. Ist der Abmahnung keine Vollmacht beigefügt, berührt dies grundsätzlich nicht die Wirksamkeit der Abmahnung (für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen: BGH, Urteil vom 19.05.2010, Az I ZR 140/08). 
  4. Insbesondere abgemahnten Privatverkäufern ist dringend anzuraten, die vorgefertigte Unterlassungserklärung nebst Verpflichtung zur Zahlung des pauschalen Betrages zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche nicht voreilig zu unterschreiben, sondern zunächst zu prüfen, ob ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt.

Wichtiger Hinweis:

Die von den Anwälten der Firma Swarovski in den Abmahnungen gesetzten Fristen sollten unbedingt beachtet werden. Andernfalls droht der Erlass einer einstweiligen Verfügung vom Landgericht München I. Die Streitwerte in derartigen Verfahren werden regelmäßig von dem Landgericht München I auf 100.000,00 EUR festgesetzt. Die daraus resultierenden Anwalts- und Gerichtskosten sind erheblich. Zumal in derartigen Streitigkeiten – sofern der Anspruch begründet ist – neben den Kosten des Rechtsanwalts auch die Kosten für einen Patentanwalt, sofern geltend gemacht, grundsätzlich bezahlt werden müssen.

Informationen zu hier vorliegenden einstweiligen Verfügungen finden Sie [Hier]!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Telefonnummer 02154/605904 anrufen. Hier hierdurch entstehen noch keine Anwaltskosten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

7 Kommentare:

Ich habe kein Verständnis für dieses Vorgehen.
Als Privatanbieter habe ich eine Kappe bei ebay angeboten, die mit Swarovskisteinen besetzt war und darf jetzt wegen falscher Wortwahl über 1.000 € zahlen. Die Firma ist für alle Zeiten für mich gestorben.

Naja ich kann das ganze gut verstehen hätte ich eine Firma würde ich auch nicht wollen das der groß Verkäufer aus Japan der 1. stein auf ein t Shirt klebt in den Produktnamen gleich meine Firma reinschreibt.
Und wen auf Ebay eine Privatperson minderwertige ware einstellt und meinen Firmennamen als Beschreibung für das Produkt verwendet dann hab ich Verständnis!

Hallo, die Sache hier erinnert mich irgenwie an ed Hardy, das mit den Tatoos auf dem Mützen und T-Shirts. Damals habe ich von denen eine Abmahnung bekommen. Das war alles ziemlich mühseelig. Ich war erst beim anwalt, der hat hin und her geschrieben. Dann kam ein Mahnbescheid. mein Anwalt sagte dann, er kann das nur weiterbearbeiten, wenn wir ein Honorar vereinbaren, weil sonst lohnt sich das für ioh nicht. Ed Hardy hat damals “Nur” die Abmahnkosten eingeklagt, und davon auch nur ein Teil. Das hat sich dann für meinen Anwalt nicht gelohnt. Jetzt muß ich sagen, das war eine größere kanzlei. Eine Vergütungsvereinbarung wollte ich dann auch nicht. 350,00 Eur die Stunde. Dann habe ich mir einen anderen anderen Anwalt gesucht. Erst mal einen finden aufm Land. In den Städten ist das ja nicht das Problem. Aber ich finde es besser, wenn man zum anwalt hingehen kann und dort allees besprechen kann. Der hat sich dann auch dermaßen reingehängt, daß ich ncihts bezahlen mußte. Die Abmahnkosten waren rechtsmißbräuchlich, sagte das Gericht in Frankfurt.

Was ich eigetnlich sagen wollte ich, das mit Swarovski erinnert mich irgenwie an Ed Hardy. Ist das Werbung oder was? Glauben die wirklich, das hilft denen weiter. Bei Ed Hardy war das nciht so. Aber ich bin ja nur ein kleiner Wurm, der das alles nicht versteht. Ich meine Swarovski macht sich keinen Gefallen. Abermich fragt ja keiner.

ich hab nach der Abmahnung nichts merh bei ebay gemacht. Das bringt nichts. Entweder man hat gute Nerven oder einen guten Anwalt oder ich weiß auch nicht. Ich hatte zum Glück einen guten anwalt.

Alle gute und immer tapfer bleiben
alles hat ein Ende nur die Wurst hat zwei
Euer Traumtänzer

Habe bei ebay eine Jacke verkauft-mit SW. Steine für 18 euro. Habe Abmahnung von Anwalt Lorenz aus München. Muss 540 euro bezahlen. Warum????? und wieso????

Ich habe eine Jeans verkauft und jetzt auch so einen schreiben bekommen. muss man bezahlen?

Ebay hat mir eine Auktion wegen Swarovski beendet da ich den Namen verwendet habe .
Es wurde eine INGERSOLL Dream Uhr verkauft mit Swarovski Kristallen so wie es auch bei OTTO , SCHWAAB und dieverse Uhrenhändel genau mit dieser Beschreibung angeboten wird . Sollte ich eine Abmahnung erhalten werde ich mich zu wehren wissen , egal wie , aber Strafe zahle ich als Privatverkäufer bestimmt nicht !!!

Hallo,
mein sohn 16 Jahre hat über ebay ca 6 stück Caps mit Swarovski Steinen zu verkaufen versuchen. er hatte aber nicht im Sinn diese zu verkaufen so stellte er diese für 800€ + mehr rein, aslo mehr zum spaß, damit er mal sehen würde wer ihn anschreibt und so. ich weiß ein dummer verhalten!!Leider hat er vergessen das -MIT- rein zu schreiben…MIT Swarovski Steinen reinzuschreiben. Nun bekamm ich der inhaber vom account ne nachricht/brief ich soll 400€ zahlen! Muss ich das oder wie sieht das aus wenn das mein 16 Jähriger Sohn macht ohne meine einverständniss.