Abmahnung Universal Music GmbH „Glück“ der Künstlergruppe Adoro durch Rechtsanwälte Rasch

Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Universal Music GmbH, vertreten durch die Rechtsanwälte Rasch, vor. Gegenstand der Abmahnung ist eine über einen Internetanschluss angeblich begangene Urheberechtsverletzung an der Tonaufnahme „Glück“ der Künstlergruppe Adoro. Im Interesse einer einvernehmlichen außergerichtlichen Beendigung der Angelegenheit wird angeboten, die Angelegenheit umfassend im Wege eines Vergleichs beizulegen, indem angeblich zustehende Ersatzansprüche durch Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 1.200,00 EUR ausgeglichen werden. Hierzu wird geraten, ein entsprechendes Vergleichsangebot zu unterschreiben, welches ebenfalls eine vorgefertigte Unterlassungsverpflichtungserklärung enthält.

Grundsätzlich ist der Anschlussinhaber für seinen Internetanschluss verantwortlich, und zwar auch dann, wenn er den beanstandeten Verstoß nicht begangen hat. In bestimmten Konstellationen entfällt jedoch die Haftung vollständig oder teilweise. Im konkreten Fall ist daher zunächst zu prüfen, ob ein Ausnahmefall vorliegt, bei dem eine Haftung entfällt. Weiter ist zu berücksichtigen, dass die vorgefertigten Erklärungen oft Bestandteile enthalten, die über das hinaus gehen, was der Unterlassungsgläubiger zu fordern berechtigt ist. In jedem Fall sollte – auch wenn der Verstoß begangen wurde – vor Unterzeichnen einer solchen Erklärung geprüft werden, ob die vorgefertigte Erklärung geändert/modifiziert werden muß. Hierbei ist zu bedenken, dass die Unterlassungsverpflichtungserklärung grundsätzlich 30 Jahre gültig ist. Auch sollte keinesfalls Kontakt mit dem gegnerischen Anwalt aufgenommen werden. Alles was diesem mitgeteilt wird, kann später gegen einen verwendet werden. Gut gemeinte Ratschläge in Foren, die Angelegenheit einfach auf sich beruhen zu lassen oder Mitteilungen dahingehend: „Ich habe gar nichts gemacht und in der Angelegenheit nie mehr etwas gehört“, sind nicht zu beherzigen. Ein fruchtloses Verstreichen Lassen der Frist kann zum Erlass einer einstweiligen Verfügung oder zu einer Klage und damit zu einer erheblichen Kostensteigerung führen.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier vorab per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

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