Abmahnung Universal Music GmbH „The Beginning“ der Künstlergruppe The Black Eyed Peas durch Rechtsanwälte Rasch

Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Universal Music GmbH, vertreten durch die Rechtsanwälte Rasch, vor. Gegenstand der Abmahnung ist eine über einen Internetanschluss angeblich begangener an der Tonaufnahme „The Beginning“ der KünstlergruppeThe Black Eyed Peas. Im Interesse einer einvernehmlichen außergerichtlichen Beendigung der Angelegenheit wird angeboten, die Angelegenheit umfassend im Wege eines Vergleichs beizulegen, indem angeblich zustehende Ersatzansprüche durch Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 1.200,00 EUR ausgeglichen werden. Hierzu wird geraten, ein entsprechendes Vergleichsangebot zu unterschreiben, welches ebenfalls eine vorgefertigte Unterlassungsverpflichtungserklärung enthält. In der Erklärung soll sich der Abgemahnte (Unterlassungsschuldner) verpflichten, es bei Vermeidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 EUR zu unterlassen, geschütztes Musikrepertoire der Unterlassungsgläubigerin ohne deren erforderlicheEinwilligung Dritten verfügbar zu machen oder auf sonstige Weise zu verwerten.

Diese vorgefertigte Unterlassungsverpflichtungserklärung ist sehr weit gefasst und sollte so nicht unterzeichnet werden. Ein Abgemahnter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die von den Anwälten des Rechteinhabers eingereichte Erklärung mit dem vorgegebenen Inhalt zu unterzeichnen. Die Erklärung kann und sollte sogar regelmäßig abgeändert werden.

Für weitere Nachfragen können Sie sich natürlich auch gern an mich wenden.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier vorab per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert