Abmahnung Rechtsanwälte C-S-R für Gröger MV GmbH & Co. KG wegen „Extreme Gang-Bang“

Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Gröger MV GmbH & Co. KG, Zaberfeld, vor. Die Firma Gröger MV GmbH & Co. KG wird vertreten durch die Rechtsanwälte C-S-R aus Ettlingen. Die Firma Gröger MV GmbH & Co. KG ist laut Abmahnschreiben Inhaberin der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Film „Extreme Gang-Bang“.

In dem Abmahnschreiben wird vorgeworfen, dass über den Internetanschluss des Abgemahnten der Film „Extreme Gang-Bang“ unerlaubt weltweit anderen Nutzern angeboten wurde. Mittels einer Spezialsoftware wurden IP-Adresse, Timestamp, Provider und P2P-Client erfasst. Der Provider habe dann aufgrund eines beim Landgericht Köln erwirkten Gerichtsbeschluss mitgeteilt, dass die ermittelte IP-Adresse dem Internetanschluss des Abgemahnten zugeordnet war.

In dem Abmahnschreiben wird aufgefordert, eine dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnet zurückzusenden und alle Kopien des Werkes unverzüglich zu löschen. Außerdem wird aufgefordert, einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 1.175,00 EUR zu bezahlen, und zwar zur Abgeltung aller aus dieser Angelegenheit zustehende Ansprüche

Es kann nicht empfohlen werden, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne vorherige Prüfung und/oder Modifizierung zu unterschreiben.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

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