Abmahnung Rechtsanwälte Rasch für Universal Music GmbH „Good News“ der Künstlerin Lena

Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Universal Music GmbH, Stralauer Allee 1, 10245 Berlin, vor. Die Firma Universal Music GmbH wird vertreten durch die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg. In dem Abmahnschreiben wird vorgeworfen, das Musikwerk „Good News“ der Künstlerin Lena über einen Internetanschluss angeblich zum Herunterladen verfügbar gemacht zu haben. Es wird in der Abmahnung zur Unterlassung dieses Verstoßes aufgefordert und geraten, eine der Abmahnung beigefügte, vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafenversprechen in Höhe von 5.001,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor. Der Abgemahnte soll sich zudem verpflichten, jedwedes geschützte Musikrepertoire ohne Zustimmung der Unterlassungsgläubigerin im Internet verfügbar zu machen. Es wird zur Annahme eines Vergleichsangebotes geraten. Das Vergleichsangebot ist darauf gerichtet, durch Zahlung eines Betrages in Höhe von 1.200,00 EUR entstandene Ersatzansprüche vollständig abzugelten.

Es kann nicht empfohlen werden, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne vorherige Abänderung zu unterschreiben. Insbesondere im Hinblick auf die Höhe der Vertragsstrafe und das zu unterlassende Verhalten sollte eine Modifizierung erfolgen.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch entstehen keine Kosten.

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