Abmahnung FAREDS für Geto Gold Musikverlag wegen „Die Atzen mit Nena – Strobo Pop“

Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Geto Gold Musikverlag GbR, Blücher Str. 22, 10961 Berlin, vor. Die Geto Gold Musikverlag GbR wird anwaltlich vertreten durch die Kanzlei FAREDS aus Hamburg.

In dem Abmahnschreiben wird vorgeworfen, das urheberrechtlich geschützte Musikwerk „Die Atzen mit Nena – Strobo Pop“ in einer Internettauschbörse illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit für Dritte zum Download angeboten zu haben.

In dem Abmahnschreiben wird aufgefordert, eine dem Abmahnschreiben als Anlage 3 beigefügte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung rechtsverbindlich zu unterzeichnen und zurückzusenden sowie die betroffene Datei unverzüglich von dem Rechner zu entfernen.Außerdem wird aufgefordert, zur Abgeltung der aufgrund dieser Angelegenheit entstandnen Kosten in Höhe von 450,00 EUR zu bezahlen.

Es kann nicht empfohlen werden, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne vorherige Prüfung und gegebenenfalls vorzunehmende Abänderung zu unterschreiben. Es muß insbesondere geprüft werden, ob und inwieweit eine Haftung in Betracht kommt.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert