Abmahnung Claudia Morgan durch Rechtsanwalt Volker Jakob wegen ebay-Verkauf

(1) Es liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Claudia Morgan, Möckerner Straße 5, 39114 Magdeburg, vor. Frau Claudia Morgan wird vertreten durch Rechtsanwalt Volker Jakob aus Endbach. Frau Morgan handelt unter dem Verkäufernamen “deal4luck“ auf der Internetplattform eBay. In dem Abmahnschreiben wird das eBay-Angebot eines angeblichen Mitbewerber beanstandet. Betroffen sind Waren aus dem Bereich Schulbedarf und Spielzeug. In der Abmahnung wird gerügt:

  • Fehlende vertragliche Vereinbarung über die 40,00-EUR-Klausel
  • Fehlender Hinweis über das Zustandekommen des Vertrages
  • Fehlender Hinweis zur Speicherung des Vertragstextes
  • Fehlender Hinweis auf die technischen Mittel, mit denen Eingabefehler durch den Käufer vor Abgabe der Bestellung berichtigt werden können

In dem Abmahnschreiben wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung aufgefordert. Die dem Abmahnschreiben als Entwurf beigefügte Unterlassungsverpflichtungserklärung sieht eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.500,00 EUR vor. Für die abgemahnten Wettbewerbsverstöße setzt der Rechtsanwalt Volker Jakob einen Gegenstandswert in Höhe von 20.000,00 EUR fest und fordert Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von netto 859,80 EUR (1,3 Geschäftsgebühr nebst Auslagenpauschale).

Allgemeiner Hinweis zur Abgabe einer Unterlassungserklärung:

Bevor Sie eine Unterlassungsverpflichtungserklärung unterschreiben, müssen Sie die Beanstandungen einstellen und die Fehler beheben. Erst wenn dies geschehen ist, sollten Sie eine Unterlassungsverpflichtungserklärung unterschreiben und beim gegnerischen Rechtsanwalt einreichen. Nach Abgabe der Unterlassungsverpflichtungserklärung muß dringend das unterschriebene Verbot beachtet werden. Wer das Verbot nicht beachtet oder die Vorgaben falsch umsetzt, setzt sich der Gefahr aus, eine weitere kostenpflichtige Abmahnung zu erhalten und eine Vertragsstrafe bezahlen zu müssen. Lassen Sie sich daher nicht nur beraten im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit der erhaltenen Abmahnung, sondern auch im Hinblick auf die vorzunehmenden Veränderungen Ihrer Verkaufsangebote.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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Mahnbescheid nach Abmahnung von Claudia Morgan durch Rechtsanwalt Volker Jakob erhalten!

Geschrieben von Virabell Schuster am 01. August 2011

(1.1.) Nach einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Frau Claudia Morgan, Möckerner Straße 5, 39114 Magdeburg, vertreten durch Rechtsanwalt Volker Jakob aus Endbach, fordert Frau Claudia Morgan nun mittels eines Mahnbescheids die Abmahnkosten in Höhe von 859,80 EUR nebst Kosten in Höhe von 101,00 EUR ein. Für den Fall, dass gegen den Mahnbescheid Widerspruch erhoben wird, soll das streitige Verfahren beim Landgericht Gießen – Kammer für Handelssachen – durchgeführt werden.

Hinweis zum Mahnbescheid im Allgemeinen: Gegen einen Mahnbescheid kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Mahnbescheids Widerspruch eingelegt werden. Hierzu kann das dem Mahnbescheid beigefügte Formular ausgefüllt und an das Mahngericht zurückgeschickt werden. Durch den Widerspruch wird erreicht, dass die Streitigkeit zu dem im Mahnbescheid angegebenen Gericht weitergeleitet und nach Einzahlung der Gerichtskosten durch den Antragsteller verhandelt wird. Daher sollte nur dann Widerspruch erhoben werden, wenn man der Ansicht ist, dass der im Mahnbescheid geltend gemachte Anspruch nicht besteht. Wird kein Widerspruch erhoben, ergeht ein Vollstreckungsbescheid. Dabei handelt es sich um einen vollstreckbaren Titel (vergleichbar mit einem Urteil). Aus dem Vollstreckungsbescheid kann sofort vollstreckt werden (Stichwort: Gerichtsvollzieher). Gegen den Vollstreckungsbescheid kann aber auch noch Einspruch eingelegt werden, auch innerhalb zwei Wochen ab Zustellung des Vollstreckungsbescheids. Dann landet die Sache ebenfalls bei Gericht.


Weitere Abmahnung Claudia Morgan durch Rechtsanwalt Volker Jakob

Geschrieben von Virabell Schuster am 25. November 2011

(2) Es liegt eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Claudia Morgan aus Magdeburg vor. Frau Claudia Morgan wird anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt Volker Jakob aus Endbach. Frau Claudia Morgan handelt unter dem Verkäufernamen “deal4luck“ auf der Internetplattform eBay.

In der Abmahnung lässt Frau Claudia Morgan durch Rechtsanwalt Volker Jakob wieder das eBay-Angebot eines Mitbewerbers beanstanden. Betroffen ist das Marktsegment Kinderspielzeug.

In der Abmahnung wird gerügt:

  • Fehlende vertragliche Vereinbarung über die 40,00-EUR-Klausel
  • Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  • Fehlender Hinweis über das Zustandekommen des Vertrages
  • Fehlender Hinweis zur Speicherung des Vertragstextes
  • Fehlender Hinweis auf die technischen Mittel, mit denen Eingabefehler durch den Käufer vor Abgabe der Bestellung berichtigt werden können

In der Abmahnung fordert Rechtsanwalt Volker Jakob zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung auf. Die der Abmahnung als Entwurf beigefügte Unterlassungsverpflichtungserklärung sieht für den Fall zukünftiger schuldhafter Zuwiderhandlungen gegen die in der Erklärung aufgeführten Verpflichtungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.500,00 EUR vor.

Für die abgemahnten Wettbewerbsverstöße setzt Rechtsanwalt Volker Jakob einen Gegenstandswert in Höhe von 15.000,00 EUR fest und fordert Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von netto 755,80 EUR (1,3 Geschäftsgebühr nebst Auslagenpauschale).

Die von Rechtsanwalt Volker Jakob als Formulierungsvorschlag beigefügte Erklärung sollte nicht ohne vorherige Beratung und/oder Änderung abgegeben werden. Es muß insbesondere darauf geachtet werden, dass die gerügten Verstöße vor Abgabe einer Unterlassungserklärung eingestellt werden. Denn andernfalls besteht die Gefahr, dass eine zweite Abmahnung ausgesprochen wird und eine Vertragsstrafe gezahlt werden muß. Lassen Sie sich im Zweifel umfassend beraten.


Weitere Abmahnung Claudia Morgan durch Rechtsanwalt Volker Jakob

Geschrieben von Virabell Schuster am 08. März 2012

(3) Es liegt eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Claudia Morgan aus Magdeburg vor. Frau Claudia Morgan wird wieder anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt Volker Jakob aus Endbach. In der Abmahnung lässt Frau Claudia Morgan durch Rechtsanwalt Volker Jakob erneut das eBay-Angebot eines Mitbewerbers beanstanden. Betroffen ist das Marktsegment Kinderspielzeug. In der Abmahnung wird gerügt:

  • Fehler in der Widerrufsbelehrung
  • Unterschiedliche Widerrufsbelehrungen
  • Fehlende vertragliche Vereinbarung über die 40,00-EUR-Klausel
  • Unzulässige Gerichtsstandsvereinbarung gegenüber Verbrauchern

Für die abgemahnten Wettbewerbsverstöße setzt Rechtsanwalt Volker Jakob einen Gegenstandswert in Höhe von 15.000,00 EUR fest und fordert Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von netto 755,80 EUR (1,3 Geschäftsgebühr nebst Auslagenpauschale).

Für weitere Informationen lesen Sie bitte oben weiter.

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Frau Claudia Morgan erhalten haben, können Sie diese hier ebenfalls per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Oder rufen Sie mich einfach an. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.


Weitere Abmahnung Claudia Morgan durch Rechtsanwalt Volker Jakob wegen eBay-Angebot

Geschrieben von Virabell Schuster am 10. Januar 2013

(4) Es liegt eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Claudia Morgan aus Magdeburg vor. Frau Claudia Morgan wird wieder anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt Volker Jakob aus Endbach. Laut Angaben in der Abmahnung handelt Frau Claudia Morgan unter dem Verkäufernamen “deal4luck“ auf der Internetplattform eBay und bietet dort Kleidung, Kinder- und Schuldbedarf sowie Lebensmittel zum Kauf an. In der Abmahnung lässt Frau Claudia Morgan durch Rechtsanwalt Volker Jakob erneut das eBay-Angebot eines Mitbewerbers beanstanden.

In der Abmahnung wird gerügt:

  • Fehlende vertragliche Vereinbarung über die 40,00-EUR-Klausel
  • Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  • Angabe der Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung
  • Fehlende Angaben zu Versandkosten
  • Fehlende Pflichtinformationen nach der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV)

In der Abmahnung wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung und zur Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von netto 859,80 EUR aufgefordert. Weitere Informationen finden Sie oben.

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