Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale.de – Firma GWE-Wirtschaftsinformations GmbH

(1) Die Firma GWE-Wirtschaftsinformations GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herr Sebastian Cyperski, Hauptstr. 34, 40597 Düsseldorf, auftretend unter der Geschäftsbezeichnung „Gewerbeauskunfts-Zentrale.de verschickt derzeit Briefe an verschiedene Gewerbetreibende zum Eintrag in ein kostenpflichtiges Register (Branchenbucheintrag).

Das Schreiben ist amtlich gestaltet. Es ist überschrieben mit „Gewerbeauskunfts-Zentrale.de“ – Erfassung gewerblicher Einträge. Der Adressat des Schreibens wird in dem Schreiben aufgefordert, seine bereits voreingetragenen unternehmensbezogenen Daten zu ergänzen oder zu korrigieren und das Formular sodann zu unterzeichnen und per Telefax gebührenfrei bis zu einem bestimmten Tag an 0800/355222 zurückzusenden. Rechts neben der Spalte für die Einträge der Unternehmensdaten steht unter der Überschrift „Leistungsübersicht/Eintragungsdarstellung“:

„Basiseintrag: Name, Adresse, Telefon, Telefax, Informationstext, E-Mail, Internetadresse inklusive Verlinkung auf Ihre Homepage und einem integrierten automatischen Routenplaner. Marketingbeitrag mtl. zzgl. Ust: 39,85. Die Aktualisierung und Berechnung erfolgt einmal im Jahr.“

Weiter unten in der rechten Spalte steht zudem geschrieben:

„Bitte beachten: Ihre Eintragung erfolgt unter Gewerbeauskunft-Zentrale.de innerhalb weniger Arbeitstage nach Rücksendung dieses behördlichen und kammerunabhängigen Angebotes. Es besteht bisher keinerlei Geschäftsbeziehung. Durch die Unterzeichnung wird der Basiseintrag für zwei Jahre verbindlich bestellt. Es gelten die umseitig allgemeinen Geschäftsbedingungen, diese sind auch einzusehen unter Gewerbeauskunfts-Zentrale.de.“

In den umseitig abgedruckten allgemeinen Geschäftsbedingungen wird unter Punkt 4 mitgeteilt, dass die jährliche Vergütung 478,20 EZR netto und für die Mindestvertragslaufzeit 956,40 EUR netto beträgt, jeweils zu zahlen für ein Jahr im Voraus.

Aufgrund der Aufmachung des Schreibens wird seitens der Gewerbetreibenden häufig übersehen, dass der Eintrag der Unternehmensdaten in dem Register der Gewerbeauskunfts-Zentrale.de kostenpflichtig ist. Die erhebliche Kostenpflicht registrieren die Gewerbetreibenden erst dann, wenn sie die Rechnung für den Basiseintrag erhalten. Wer hier nicht bezahlt, erhält nach kurzer Zeit eine erneute Zahlungsaufforderung. Wer weiterhin nicht bezahlen möchte, sollte sich richtig verhalten:

Wie verhalte ich mich richtig?

Es kann zunächst nicht empfohlen werden, die Rechnung ohne vorherige Prüfung der konkreten Sach- und Rechtslage zu bezahlen. Im Zweifel muß jedoch davon ausgegangen werden, dass ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist. Die Rechtsprechung zu dieser Fragestellung ist zu unterschiedlich und sehr wertungsanfällig.

Es sollte daher vorsorglich der (angeblich) zustande gekommen Vertrag angefochten und (außerordentlich) gekündigt werden.

Einer Weitergabe der personenbezogenen Daten des Gewerbetreibenden zum Beispiel an die SCHUFA soll widersprochen werden.

Regelmäßig wird es so sein, dass die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH auf die Bezahlung des Jahresbeitrages bestehen wird.

Sind Sie auch betroffen oder haben Sie zu diesem Thema etwas zu sagen, dann hinterlassen Sie hier im BLOG einen Kommentar.


Erinnerungsschreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale.de – Firma GWE-Wirtschaftsinformations GmbH

Geschrieben von Virabell Schuster am 23. August 2011

UpDate (2): Drei Wochen nach Erhalt des oben angegebenen Schreibens erhalten die betroffenen Gewerbetreibenden ein weiteres Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale.de – Firma GWE-Wirtschaftsinformations GmbH mit dem selben Inhalt. Es wird zunächst mitgeteilt, dass das Schreiben dem Gewerbetreibenden schon am …. per Post zugesandt worden ist. Im übrigen hat das Erinnerungsschreiben den selben Inhalt wie das oben angegebene Schreiben.

Lesen Sie bitte noch mal oben nach, wie Sie sich verhalten können, wenn Sie unbeabsichtigt ein kostenpflichtigen Branchenbucheintrag bei der Gewerbeauskunft-Zentrale.de – Firma GWE-Wirtschaftsinformations GmbH bestellt haben.


Angebotsformulare der GWE Wirtschaftsinformationsdienst GmbH sind irreführend

Geschrieben von Virabell Schuster am 16. Februar 2012

UpDate (3): Bereits mit Urteil vom 15.04.2011, 38 O 148/10, stufte das Landgericht Düsseldorf das Angebotsformular der GWE Wirtschaftsinformationsdienst GmbH als irreführend ein. Es untersagte der GWE Wirtschaftsinformationsdienst GmbH für entgeltliche Einträge in einem Firmenregister unter Angabe eines Preises pro Monat zu werben und/oder werben zu lassen, sofern die Vertragslaufzeit tatsächlich mehr als einen Monat beträgt [….]. Streitgegenstand dieses Rechtsstreits war ein Formular, welches die Beklagte an Gewerbetreibende versendete und bei dessen unterzeichneter Rücksendung eine kostenpflichtige Eintragung in ein Internetfirmenverzeichnis erfolgt. In dem Formular war ein monatlicher Preis von 39,85 EUR netto angegeben. Die Laufzeit des Vertrages betrug zwei Jahre, so dass Gesamtkosten in Höhe von 956,40 EUR zu entrichten waren.

Gegen dieses Urteil hatte die GWE Wirtschaftsinformationsdienst GmbH beim OLG Düsseldorf Berufung eingelegt. Am 14.02.2012 fand die mündliche Verhandlung statt. Das OLG Düsseldorf (I-20 U 100/11) wies die Berufung der GWE Wirtschaftsinformationsdienst GmbH zurück.

PraxisTipp: Betroffene sollten angesichts dieser Entscheidung abgegebene Erklärungen – also die Unterschrift auf dem Vertragsformular – unverzüglich anfechten und Zahlungsansprüche zurückweisen.


Gerichtsverfahren gegen die Gewerbeauskunftszentrale GWE in Düsseldorf- Terminsvertretung

Geschrieben von Virabell Schuster am 15. Januar 2013

UpDate (4): Ich biete Terminsvertretungen an beim Amtsgericht oder Landgericht in Düsseldorf in Verfahren gegen die Gewerbeauskunftszentrale GWE – gerne auch kurzfristig. Ihr Vorteil: Ich kenne das Geschäftsmodell der Gewerbeauskunftszentrale und betreue selbst Mandanten gegen die GWE. Sie müssen nicht nach Düsseldorf anreisen und müssen mich als Terminsvertreter nicht aufwendig einarbeiten. Sprechen Sie mich an. Ich freue mich, für Sie als Terminsvertreter tätig zu sein.

 

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20 Kommentare:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben in der letzten Woche vor dem Landgericht München I eine Einstweilige Verfügung gegen die GWE GmbH, die der Betreiber des Portals Gewerbeauskunft-Zentrale.de ist, erwirkt. Nähere Informationen finden Sie hier:

http://www.ll-ip.com/aktuelles/abmahnung-einstweilige-verfuegung-gewerbeauskunft-zentrale

Leider gibt es viele Dumme und Naive in Deutsch-
land. Das war früher und ist heute noch so.
Personen und Firmeninhaber, die auf solche Tricks und Betrügereien hereinfallen, sind nicht
zu bedauern. Sie sind durch ihre Dummheit noch
zusätzlich zu bestrafen.
Ich verstehe nicht, daß sogar intelligente und
kluge Menschen auf solche Betrügereien ansprechen.

zu bestrafen sind nicht die opfer, sondern die täter

Ich weis nicht wie abgehoben und berfeckt Sie sind.Ich kann Ihren Kommendar nicht nachvollziehen. Dann ist es doch besser gleich allen dubiosen Firmen einen Freifahrtschein zu
rechtswiedrigen Handlungen zu verpassen.Denn lohnen würde es sich ja jetzt wo es in Deu. nur Bekloppte und Bescheurte Ihre Meinung nach gibt.

Ps. Schon mal nachgedacht Wirtschaftsberater zu werden!!! Herzlichst D.Nürnberg

Leider nicht sehr intelligent, dieser Kommentar – die Fallensteller arbeiten schon mit einer gewissen Raffinesse. Darauf fällt man nicht aus Dummheit herein, sondern weil man getäuscht wurde. Jeder Versuch, die […] mit “Dummheit” der Betrogenen zu entlasten, ist ziemlich dumm.

Nachdem die GWE GmbH keine Abschlusserklärung abgegeben hat, haben wir nun Hauptsacheklage zum Landgericht München I erhoben. Es wird interessant, ob die GWE GmbH nun aufgibt oder es wirklich auf ein Verfahren ankommen lässt. Wir werden berichten.

Am 02.02.2011 habe ich an GWE eine eMail gesendet,und um Löschung meiner Daten gebeten sowie weitere Kontaktaufnahme untersagt, Heute 02.02.2012 kam wieder ein Anschreiben per Briefpost -mit meinen Daten- und diese doch bitte zu ergänzen.
Heute letzte eMail geschrieben, dann Strafantrag !
Ich hoffe hab endlich Ruhe.

Mittlerweile haben wir das Verfahren abgeschlossen, die Gegenseite hat alles annerkannt und uns die Kosten erstattet. Wir sind nun dazu übergegangen, die GWE GmbH auch in anderen Fällen zu verklagen. Gerne beraten wir Sie hierzu.

Mit freundlichen Grüßen

LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte

guten abend
ich habe das schreiben der zentrale unterzeichnet und ich dachte es handelt sich um eine statistische erhebung als dann die rechnung kam war ich im urlaub und die zwei wochen wiederrufsrecht waren abgelaufen.
in der zwischenzeit habe ich eine mahnung bekommen , daraufhin haben ich einspruch erhoben.und ich habe die vertragsdaten angefordert daraufhin hat mir die zentrale das von mir unterzeichnete formular zugeschickt.
wie soll ich mich verhalten ?
mit freundlichen grüssen
christian gassmann

Hallo,
bin jetzt leider in der gleichen Situation. Es wäre nett, wenn Sie mir mitteilen könnten wie Sie seinerzeit gegen Gewerbe-Auskunftszentrale vorgegangen sind?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe.

Toni Braun

Habe heute ein Schreiben von der Gewerbeauskunt Zentrale erhaltenb.
Es war mir sofort suspekt, da wir unseren Getränkeshop schon 2007 aufgegeben haben.
Ganz dreist fand ich zudem das im Schreiben erwähnt wird. Gewerbeauskunft-Zentrale-Pohlheim. Soll wohl so aussehen als käme es von der Stadtverwaltung.
Ich wedde das Schreiben ignorieren und abheften. Sollte noch mnal ein solches Schreiben kommen melde ich mich wieder
Mit freundlichen Grüßen
Elke Schneider

Meine Mutter bekam zum wiederholten Mal so ein Schreiben von der Zentrale. Sie bat mich dies zu erledigen. Ich habe es mir nochmal genauer angesehen, die Rückseite gelesen und im Netz gestöbert. Zum Glück. Übrigens hat meine Mutter ihr Geschäft schon vor 10 Jahren aufgegeben und Ihr Gewerbe abgemeldet.
Mit freundlichen Grüßen
Martina

Ich habe auch einen solchen fragwürdigen Fragestellungskatalog von
” Gewerbeauskunftzentrale.de” erhalten !!!. Ich werde mit Unterlassung drohen.

Bin leider auf das Schreiben Auskunftszentrale rein gefallen.Das Kleigedruckte leider nicht gelesen. Schreiben hatte voll den Anschein der Amtlichkeit.Bin seit 2011 im Ruhestand und führe meine Werkstatt von Di. bis Do. als Selbsthilfewerkstatt weiter. Ich möchte nichtnach 48 Arbeitsjahren zu Hause sitzen.Der finanzielle Gewinn trägt gereade nal die laufenden Kosten. Ich habe den angebl. bestehenden Vertrag anuliert. Bis her ohne Erfolg. Ich bin nicht gewillt zu zahlen.
Es ist hierbei eine klare Abzocke

Ich habe heute eine Mahnung erhalten, ich werde diese nicht zahlen und gegen diese Betrüger klagen. Ich werde mir diesen Geschäftsführer zur Brust nehmen habe ich schon öfter gemacht funktioniert auch.

sehr gut, mann müßte auch eine Anzeige machen damit das gestopt wird.
Wie sieht es mit einer sammel Klage aus?

Ich bin auch schön reingefallen. Nachdem ich das erste Schreiben ignorierte und wenige Wochen aber das zweite Schreiben erneut kam,habe am 13.12.2012 per Fax geantwortet und soeben die Rechnung erhalten.Ich bin erst 1,5Jahre Selbstständig und war bis dahin noch nie in solch einer Situation. Ich finde eine Sammelklage nicht schlecht. Leider weiß ich nicht,wie sowas vonstatten geht… oder was ich jetzt mache,auf keinen Fall zahlen!!!!!! Und danke für den Kommentar, wie blöd wir Betroffenen doch sind!!

ich bin auch leider reingefallen und habe unterschrieben.
Man sollte gegen solche [XXX] vorsichtiger werden.
Jetzt habe ich einen Rechtsanwalt eingeschaltet.
Ich werde die Rechnung nie zahlen.

Hallo, ich habe das Formular der GWE ausgefüllt. Meine Frau ist die Geschäftsführerin. Versehentlich habe jedoch ich unterzeichnet.(Ehemann)

Heute kam erneut ein Schreiben und zwar mit einer Kopie eines Gerichtsurteils des Amtsgericht Köln.

Gibt’s aktuellere Urteile im Sinne der Kläger?

Wie soll ich mich verhalten? Zahlungsaufforderung innerhalb 7 Tage

Vielen Dank

Heute kam das letztinstanzliche Schreiben mit einem aktuellen Gerichtsurteil. Muss man nun doch zahlen, oder wieder ein [xxx]versuch der Firma?