Abmahnung Reichelt Klute Aßmann für Koch Media Dungeon Siege III

Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Koch Media GmbH aus Planegg/München vor. Die Firma Koch Media GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann aus Hamburg.

In der Abmahnung lässt die Firma Koch Media GmbH durch die Rechtsanwälte Reichelt Klute Assmann vorwerfen, über einen Internetanschluss in einem sogenannten Peer-to-Peer Netzwerk das Computerspiel „Dungeon Siege III“ heruntergeladen und zum Download für Dritte bereit gehalten zu haben.

Mit der Abmahnung der Rechtsanwälte Reichelt Klute Assmann werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz von Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

In der Abmahnung der Rechtsanwälte Reichelt Klute Assmann wird weiter aufgefordert, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungsverpflichtungserklärung oder eine andere klaglos stellende Erklärung abzugeben.

In der Abmahnung bieten die Rechtsanwälte Reichelt Klute Assmann an, zur Abgeltung aller Ansprüche einen Pauschalbetrag in Höhe von 800,00 EUR zu überweisen.

Allgemeiner Hinweis: Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterzeichnen und beim gegnerischen Rechtsanwalt einzureichen. Lassen Sie sich zuerst beraten und prüfen, ob und inwieweit die vorgefertigte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Oder rufen Sie mich einfach an. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

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