Gutschild.de – Unverlangte Werbung als Rechnung getarnt oder Irrtum?

Unverlangte Werbung per Fax oder Email ist grundsätzlich unzulässig. Dabei macht es fast keinen Unterschied, ob sich die Werbung an eine Privatperson (Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht) oder an einen Gewerbetreibenden (Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb) richtet. Unverlangte Fax- oder Emailwerbung gegenüber Gewerbetreibenden kann jedoch ausnahmsweise zulässig sein, wenn der Gewerbetreibenden einen konkreten Bedarf an dem beworbenen Produkt oder der Dienstleistung hat. Ob ein solch konkreter Bedarf besteht, ist nicht immer eindeutig zu beurteilen. Die Beweislast hierfür trägt der Versender der Werbung.

Und so verwundert es nicht, wenn der Versender der Werbung schon mal in die Trickkiste greift und einen konkreten Bedarf konstruiert, zum Beispiel indem ein Autohändler einem anderen Autohändler Autos zum Kauf oder Verkauf anbietet. Ja, das hört sich komisch an, kann aber im Einzelfall unverlangte Werbung sein (oder auch nicht).

Eine andere Methode wäre, Werbung als Rechnung zu tarnen und zwar dergestalt, dass ein Schreiben an eine ganz bestimmte Firma adressiert ist und dieser Firma verschiedene Dienstleistungen und Produkte in Rechnung gestellt wird mit Aufforderung, diese Rechnung zu bezahlen. Der Empfänger der Rechnung ist aber eine ganz andere Person, nämlich eine Person, die beworben werden soll.

Von einem vergleichbaren Fall ist hier berichtet worden. Konkret geht es um eine Rechnung der Firma Gutschild.de aus Weiterstadt. Die Firma Gutschild.de ist hier nicht unbekannt was den Versand unverlangter Fax-Werbung anbelangt. Im hier berichteten Fall geht es um eine Rechnung der Firma Gutschild.de aus Weiterstadt über verschiedene Versicherungsdeckungskarten, adressiert an eine Automobilfirma mit Sitz in Dortmund. Die Rechnung selbst hat jedoch eine nicht an dem Geschäft beteiligte Person erhalten, sondern eine dritte Person. Jetzt kann das natürlich ein Irrtum sein. Auffällig ist jedoch, dass insgesamt 39 Versicherungskarten mit verschiedenen Laufzeiten „in Rechnung gestellt werden“. Die Rechnung liest sich insofern eher wie ein Werbeangebot. Sie kann natürlich auch ein reiner „Irrläufer“ sein. Das kann hier im Moment noch nicht beurteilt werden.

Haben Sie als Autohändler ebenfalls eine solche Rechnung der Firma Gutschild.de erhalten, obwohl Sie bei der Firma Gutschild.de nichts bestellt haben? Dann hinterlassen Sie hier im BLOG einen Kommentar.

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