Abmahnung Rechtsanwalt Jan Rosenkranz für Mario Weber wegen Fotos

Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Mario Weber vor. Herr Mario Weber betreibt im Internetauktionshaus eBay einen Shop im Marktsegment „Parfüm“. Herr Mario Weber wird anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt Jan Rosenkranz aus Hamburg.

In der Abmahnung lässt Herr Mario Weber durch Rechtsanwalt Jan Rosenkranz vorwerfen, im Internetauktionshaus eBay mit einem Bild, an dem Herr Mario Weber das Urheberrecht hat, eine Auktion zu bewerben, ohne hierfür die nötige Lizenz zu haben.

In der Abmahnung des Rechtsanwalts Jan Rosenkranz wird im Auftrag des Herrn Mario Weber zur Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung aufgefordert und zwar wie folgt:

In der Abmahnung fordert Rechtsanwalt Jan Rosenkranz auf, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Durch Unterzeichnen der Unterlassungserklärung soll sich der Abgemahnte verpflichten, es bei Übernahme einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs fälligen Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 EUR zu unterlassen, Lichtbilder, an denen Herr Mario Weber Rechte hat, ohne dessen Zustimmung zu verwenden, sowie Anwaltskosten in Höhe von 411,30 EUR (Gegenstandswert: 5.000,00 EUR) und einen Vergleichsbetrag für den entstandenen Schaden in Höhe von 200,00 EUR zu bezahlen, sowie den Auskunftspflichten nachzukommen.

Allgemeiner Hinweis zur Unterlassungserklärung: Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterzeichnen und beim gegnerischen Rechtsanwalt einzureichen. Eine einmal unterzeichnete Erklärung ist 30 Jahre gültig. Lassen Sie sich zuerst beraten und prüfen, ob und inwieweit die vorgefertigte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß.

Allgemeiner Hinweis zum Auskunftsanspruch: Die Erteilung der in urheberrechtlichen Abmahnungen geforderte Auskunft dient dem Rechteinhaber regelmäßig dazu, den ihm durch die unberechtigte Verwertung seiner Werke entstandenen Schaden zu ermitteln. Es sollte daher nie vorschnell Auskunft erteilt oder sogar Kontakt mit dem gegnerischen Anwalt aufgenommen werden.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Oder rufen Sie mich einfach an. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zu Stande.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ein Kommentar:

hallo,

auch ich habe eine Abmahnung und Unterlassungserklärung von Herrn Jan Rosenkranz aus Hamburg bekommen,allerdings im Mai 2011.Ich habe bei e-bay ein Autogramm von Michelle,Fotograf Wolfgang Wilde,eingestellt.Aus Angst vor einem Prozeß,der wurde mir bei Nichtunterschreibung der Unterlassungserklärung und Zahlung von 651,80 für RA Jan Rosenkraunz und 250,00 für den Fotografen,angedroht.

Mit freundlichem Gruß

Irmgard Schilder