Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller für M.I.C.M. MIRCOM wegen „Gazongas 2“

Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der M.I.C.M. MIRCOM International Management & Consulting LTD vor. Die M.I.C.M. MIRCOM International Management & Consulting LTD wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg.

In der Abmahnung lässt die M.I.C.M. MIRCOM International Management & Consulting LTD durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller vorwerfen, den Film „Gazongas 2“ in dem Netzwerk BitTorrent, einer sogenannten Internettauschbörse, unerlaubt vervielfältigt und dabei ausgehend vom Internetanschluss des Abgemahnten zum Download angeboten zu haben.

Mit der Abmahnung der Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Ersatz von Rechtsanwaltskosten und Auskunft geltend gemacht.

So wird in der Abmahnung der Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller aufgefordert, die der Abmahnung anliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

In der Abmahnung geben die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller die Gelegenheit, die Angelegenheit durch eine einmalige Pauschalzahlung in Höhe von 900,00 EUR, mit der sämtliche Kostenerstattungs-, Schadensersatz- und Auskunftsansprüche aus der vorliegenden Urheberrechtsverletzung abgegolten wären, umfassend zu erledigen.

Allgemeiner Hinweis: Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterzeichnen und beim gegnerischen Rechtsanwalt einzureichen. Lassen Sie sich zuerst beraten und prüfen, ob und inwieweit die vorgefertigte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

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