Abmahnung Waldorf Frommer für Constantin Film wegen dem Film „Blutzbrüdaz“

Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH aus München vor. Die Constantin Film Verleih GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München.

In der Abmahnung lässt die Firma Constantin Film Verleih GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer vorwerfen, den urheberrechtlich geschützten Film „Blutzbrüdaz“ über die Tauschbörse Bittorrent weltweit allen Nutzern der Tauschbörse zum Herunterladen angeboten zu haben.

Mit der Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz von Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

In der Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen Betrag in Höhe von 956,00 EUR zu bezahlen (450,00 EUR Schadensersatz und 506,00 EUR Rechtsanwaltskosten).

Allgemeiner Hinweis: Lassen Sie sich beim Entwurf einer Unterlassungsverpflichtungserklärung anwaltlich beraten. Eine einmal unterzeichnete Erklärung ist 30 Jahre gültig. Lassen Sie prüfen, ob und inwieweit die der Abmahnung beigefügte und vorgefertigte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß. Lassen Sie auch prüfen, ob der geforderte Betrag verhandelbar ist.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert