Rechnung der GDZ Gewerbe Daten Zentrale über Eintrag in ein Onlineregister

Aus gegebenen Anlass wird gewarnt vor einer Rechnung bzw. Anschreiben der

GDZ Gewerbe Daten Zentrale Industrie- und Handelsveröffentlichungen.

Diese Firma ist laut Information des offiziellen Registerportals der Länder seit dem 21.08.2012 im Handelsregister eingetragen und firmiert unter Gewerbe Daten Zentrale (GDZ) e.K. Die eingetragene Adresse der Firma Gewerbe Daten Zentrale (GDZ) e.K lautet Im Rheingarten 7, 53225 Bonn.

In dem Anschreiben werden Firmen, die sich gerade im Handelsregister eintragen ließen, aufgefordert, einen Betrag in Höhe von 618,80 EUR brutto auf ein Konto bei der Deutschen Bank zu überweisen.

Das Schreiben hat in der rechten Spalte folgenden Inhalt (inklusive Fehler):

„Sehr geehrte Damen und Herren, die Veröffentlichung firmenrelevanter Daten Ihres Unternehmens wurden u. a. im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Wir bieten Ihnen an, Ihren Firmendatensatz in unserem Onlineregister aufzunehmen. Nach Annahme dieser Offerte, stellen wir Ihnen die damit verbundenen Leistungen zur verfügung. Im Falle der Eintragung sind die benötigten Daten sowie Preise aus der Aufstellung zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Veröffentlichung Ihrer Unternehmensdaten in unserem Register. Beachten Sie bitte, dass Sie mit uns gegenwärtig in keiner laufenden Geschäftsbeziehung stehen. Die Aufnahme und Erfassung beginnt mit der Gutschrift des Offerten-Betrages auf unser Konto. Wenn keine Annahme bzw. Zahlung erfolgt, behalten wir uns vor, Ihre Daten zu löschen.“

Danach folgt die Rechnungsaufstellung und sodann der Überweisungsträger, indem bereits die relevanten Daten eingetragen sind.

Wichtiger Hinweis: Bezahlen Sie diese Rechnung nicht. Es besteht kein Zahlungsanspruch!

Diese Schreiben erhalten Firmen, die vor kurzem Eintragungen im Handelsregister vorgenommen haben. Die Schreiben erwecken den Eindruck, von einer Justizbehörde zu stammen. Aufgrund der zeitlichen Nähe zum Eintrag der Firma ins Handelsregister wird der Eindruck erweckt, die Rechnung stehe damit in Zusammenhang und müsse bezahlt werden. Tatsächlich ist dem nicht so. Insbesondere entfalten diese Schreiben der Gewerbe Daten Zentrale (GDZ) e.K. keinerlei Zahlungsverpflichtungen.

Sollte eine betroffene Firma den in Rechnung gestellten Betrag bezahlt haben, bleibt nur die Möglichkeit, den bezahlten Betrag zurückzufordern. Dies sollte zügig geschehen, da derartige Firmen eine kurze Verweildauer auf dem Markt haben.

Haben Sie auch ein derartiges Schreiben erhalten? Dann teilen Sie hier im BLOG Ihre Erfahrungen mit und vernetzen sich mit anderen Betroffenen.

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3 Kommentare:

leider bin ich volle reingefallen. wie kann ich das geld wieder holen?
meine abnk sagt das muss man mit dem selber abklären aber ich habe keine infos tel oder ähnliches auf dem zettel.

können sie mir helfen?
herzliche grüsse,
kadir

Habe an oben genannte Firma den Betrag bezahlt in der Annahme es handele sich um die offizielle Rechnung vom Handelsregister-Eintrag, erst 2 Wochen später erhielt ich die richtige Rechnung, erst da wurde mir bewußt daß ich einem Gauner 618 € überwiesen habe, sofort annulierte ich die ungewollte Geschäftsbeziehung per Einschreiben. Heute 28.11.2012 bekomme ich das Einschreiben (nicht angenommen) per Post zurück. Werde jetzt wohl eine Anzeige machen müssen…..

Hallo an alle !
Die kenne die Problematik seit Jahren, habe bereits bei Geschäftsgründung erlebt.
Wir haben jetzt nur einen Geschäftsführer-wechsel durchgeführt. Da ich dringend auf den HR-Auszug wartete freute ich mich schon als Postkan die danach aussah…..das ergebniss waren 4 Briefe mit Schreiben von folgenden Firmen .
1.) GDZ Gewerbe Daten Zentrale 615,23€
2.) IGV Industrie u Gewerbe Verwaltung 558,35€
3.) GHV e.K Gewerbe & Handelsregister Verwaltung 479,57€
4.) New Media Gewerberegister für Handel Handwerk und Gewerbe 497,42€.

Mein erwarteter HR-Auszug kam einen Tag später:-)
in diesem Sinne Augen auf vor dem bezahlen
Frohe Weihnachten guten Rutsch Gesundheit und gute Geschäfte