Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller für M.I.C.M. wegen dem Film „Cosmopolis“

Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD vor. Die M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg.

In der Abmahnung lässt die M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller vorwerfen, den Film „Cosmopolis“ in dem Netzwerk BitTorrent, einer sogenannten Internettauschbörse, unerlaubt vervielfältigt und dabei ausgehend vom Internetanschluss des Abgemahnten zum Download angeboten zu haben.

Mit der Abmahnung der Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

In der Abmahnung geben die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller die Gelegenheit, die Angelegenheit durch eine einmalige Pauschalzahlung in Höhe von 900,00 EUR, mit der sämtliche Kostenerstattungs-, Schadensersatz- und Auskunftsansprüche aus der vorliegenden Urheberrechtsverletzung abgegolten wären, umfassend zu erledigen.

Allgemeiner Hinweis:

Unterschreiben Sie die der Abmahnung beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen nicht ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage. Denn die unterschriebene Erklärung ist im Zweifel unbegrenzt gültig. Lassen Sie sich zuerst beraten und überprüfen, ob und in welchem Umfang die der Abmahnung als Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß und zwar auch dann, wenn Sie den Verstoß selbst nicht begangen haben. Auch die Höhe des zu zahlenden Betrages hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der geforderte Betrag sollte daher nicht ungeprüft überwiesen werden. Überweisen Sie auch nicht einfach und unverlangt einen Betrag in Höhe von 100,00 EUR an die gegnerischen Anwälte. Die Voraussetzungen des so genannten 100,00 EUR Paragrafen (97 a II UrhG) liegen nämlich nicht vor.

Was kann ich für Sie tun?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Urheberrechts und des Filesharings kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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