Abmahnung Carglass GmbH durch CMS Hasche Sigle wegen Werbung bezüglich Scheibenaustausch

Es liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der aus der Fernsehwerbung bekannten Firma Carglass GmbH aus Köln vor. Die Abmahnung wurde ausgesprochen von der Kanzlei CMS Hasche Sigle aus Köln. In der Abmahnung wird eine Werbemaßnahme zum Thema Austausch einer PKW Scheibe beanstandet.

Die Kanzlei CMS Hasche Sigle fordern in der Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (Entwurf anbei) und zur Zahlung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 911,80 EUR auf. Die Anwaltskosten sind berechnet auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 25.000,00 EUR.

Allgemeiner Hinweis zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen:

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollten stets Ernst genommen und nicht ignoriert werden. Das Verstreichen Lassen der gesetzten Frist kann den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage nach sich ziehen. Die damit einhergehenden Kosten können ohne weiteres nochmals so hoch sein, wie die Kosten für die Abmahnung selbst. Sofern das gerügte Verhalten tatsächlich wettbewerbswidrig ist, sollte eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Zunächst muß jedoch das gerügte Verhalten eingestellt werden. Reichen Sie daher die abgeänderte und unterschriebene Unterlassungserklärung erst dann beim gegnerischen Anwalt ein, wenn Sie Ihre Werbemaßnahmen überarbeitet und die Verstöße eingestellt haben. Andernfalls drohen die Geltendmachung einer Vertragstrafe und eine erneute Abmahnung. Lassen Sie sich daher im Zweifel umfassend beraten.

Hinweis zur dieser Abmahnung:

Die der Abmahnung der Kanzlei CMS Hasche Sigle als Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage unterschrieben werden. Zum einen muß geprüft werden, ob der Wortlaut der Unterlassungserklärung das konkret gerügte Verhalten erfasst. Zum anderen besteht im Hinblick auf die Höhe der im Falle eines Verstoßes zu zahlende Vertragsstrafe bei der eingereichten Abmahnung zwingender Änderungsbedarf. Lassen Sie sich im Zweifel beim Entwurf einer Unterlassungserklärung beraten. Denn eine einmal unterschriebene Unterlassungserklärung ist zeitlich unbegrenzt gültig.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf.

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