Rechnung von Großhandel B2B – online-businessportal.de – JW Handelssysteme GmbH

(1) Die Business to Business Portale für Gewerbetreibende scheinen die Nachfolgermodelle der Abofallen für Verbraucher zu sein. Abofallen für Verbraucher sind seit der Einführung der „Button-Lösung“ unzulässig. Denn in § 312 g Abs. 3 BGB ist geregelt, dass der Verbraucher bei der Bestellung im Internet darüber belehrt werden muß, dass die Bestellung kostenpflichtig ist. Der Bestellbutton muß also mit einem Hinweis wie „kostenpflichtig bestellen“ versehen sein. Diese Pflicht gilt aber nicht bei Verträgen zwischen Unternehmer (B2B).

So häufen sich aktuell die Fälle, wo Unternehmer nunmehr in derartige Abofallen getappt sind. Was hat es damit auf sich? Seit Einführung der Button-Lösung gibt es immer mehr Business to Business Portale im Internet, die unter verschiedenen Bezeichnungen (Center of Business to Business, mega-einkaufsquellen.de oder Großhandel B2B online-businessportal.de) auftreten. Das sind Portale speziell für Gewerbetreibenden. Dort können sich Gewerbetreibende anmelden und irgendwelche Dienstleistung in Anspruch nehmen. Die Anmeldung auf diesem Portal ist laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Business to Business Portale nur für Gewerbetreibenden zulässig. Insofern würde dann auch die so genannte „Button-Pflicht“ entfallen mit der Konsequenz, dass dem Unternehmer auf den ersten Blick verborgen bleibt, ob die angebotene Leistung kostenlos oder kostenpflichtig ist. Tatsächlich sind die angebotenen Dienstleistungen kostenpflichtig. Die Kostenpflicht ist aber nicht auf den ersten Blick zu finden. Der Unternehmer meldet sich auf dem Business to Business-Portal an und erfährt erst nach Erhalt der Rechnung, dass er einen zweijährigen kostenpflichtigen Vertrag (hier 240 EUR pro Jahr) abgeschlossen hat.

Allgemeine Hinweise und Tipps zum weiteren Vorgehen:

Sind Sie Gewerbetreibender und haben Sie sich auf einem Business to Business Portal angemeldet in der Annahme, die „Mitgliedschaft“ in diesem Portal sei kostenlos und haben eine Rechnung erhalten, dann gehen Sie wie folgt vor:

  • Vertrag kündigen, auch fristlos
  • Abgegebene Erklärung anfechten (Angabe von Gründen nicht erforderlich)
  • Vertrag vorsorglich auch widerrufen
  • Forderung widersprechen
  • Weitergabe der personenbezogenen Daten an die SCHUFA widersprechen

Wie kann ich Ihnen helfen?

Ich kann Sie bei der Abwehr der Forderung gerne anwaltlich für ein pauschales Honorar vertreten. Rufen Sie mich an. Durch das Gespräch entstehen noch keine Anwaltskosten.


Umgehung der Button-Lösung vor Gericht!

Geschrieben von Virabell Schuster am 03. September 2013

UpDate (2): Das Landgericht Leipzig untersagte mit Urteil vom 26.07.2013, 08 O 3495/12, der JW Handelssysteme GmbH (ehemals melango.de) Verbrauchern auf ihrer Seite melango.de Waren anzubieten, ohne den vorgeschriebenen Kauf-Button zu verwenden. Der Schnäppchen-Online-Marktplatz melango.de gab zwar in seinen Vertragsbedingungen vor, sich nur an Unternehmer zu richten. Tatsächlich konnten sich dort aber auch Verbraucher anmelden. Nach der Anmeldung kam dann die böse Überraschung, nämlich eine Rechnung über die Grundgebühr in Höhe von 249,00 EUR sowie eine Aufnahmegebühr von 199,00 EUR. Quelle: Pressemitteilung des vzbv vom 01.08.2013.


Kein Vertrag zwischen Verbraucher und B2B-Portal trotz Kostenpflicht in den AGBen

Geschrieben von Virabell Schuster am 17. September 2013

UpDate (3): Das Amtsgericht Mönchengladbach hat mit Urteil vom 16.07.2013, 4 C 476/12, den Anspruch eines B2B-Portal Betreiber (N-Einkaufsquellen.de) auf Zahlung der jährlichen Mitgliedsgebühr in Höhe von 288,00 EUR (monatliche Grundgebühr in Höhe von 24,00 EUR) abgelehnt. Begründung: Der Nutzer habe die Anmeldung als Verbraucher vorgenommen. Bei einem Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher müsse der Unternehmer eine Schaltfläche vorhalten, die mit den Worten „zahlungspflichtig bestellen“ versehen ist. Selbst bei Zugrundlegung einer gewerblichen Tätigkeit des Nutzers bestehe kein Zahlungsanspruch, da die Entgeltklausel als überraschende Klausel nach § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil geworden sein.

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39 Kommentare:

Hallo
Ich bin selber reingefallen habe mich bei der seite angemeldet online-businessportal.de, Und habe einen Rechnung bekommen. Wien kann ich aus diesem schlamassel wieder raus kommen bei wemm soll ich mich wenden bitte um eine Stellungsnahme . MFg Susic Admira

Hallo ich habe mich bei Groshandel b2b angemeldet da his es es sei kosstenlos
ich habe mich angemeldet habe keine e-mail bestätigung bekommen nach 2 wochen habe ich heute eine rechnung von 298€ bekommen ich bin 15 jahre alt ich weis nicht was ich tuhen soll bitte hilft mir lg marvin

Hallo zusammen ,
ich war ebenfalls auf diese Melango masche hereingefallen , und kann nur jedem raten “NICHTS” zu bezahlen .
Rechnung abheften,
Mahnung abheften ,
Inkassomahnung abheften
selbst vor Drohungen mit Gefängnis und Hausbesuchen schreckt dieser Laden nicht zurück , die haben einen langen Atem , nach fast einem Jahr kam kein Schreiben mehr von den […].
Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, “Müsst” ihr reagieren , und Einspruch erheben , aber die machen das nicht , da ein Mahnverfahren Geld kostet.
Mein Tip : Geduld und die Sache aussitzen.
Gruß Udo

Hallo Marvin,wollte mal fragen was bei dir rausgekommen ist,da sich mein Sohn auch auf der Seite angemaltet hat

Habe ebenfalls das gleiche Problem habe ne Rechnung von 198€ bekommen und bin 16 Jahre alt was sollte man am besten dagegen machen?

Warum ließt ihr nicht einfach die AGB? Pech gehabt.

ich habe auch gleich pasirt ich habe gar nicht bestelt gar nicht gemagt und habih bekommen 298,80euro strafe von 5 tage muss ich bezhalen! was ist das bitte??? ,,freiheitsstrafe von bis 5 jahre bestraf werden” was ich soll tun bitte??

Geht mal zur arbeiter kammer die haben einem konsumentenschutz

mir ist das selbe passiert habe jetzt nur das problem dass ich nichts mehr gegen die machen kann weil b2b ihre homepage spontan geändert hat und jetzt aufeinmal angeben das alles kostenpflichtig sei , wie kann ich denn jetzt beweisen dass die seite neu gemacht wurde?? die seite war nicht mal mehr als angeklickt makiert …

Die haben eine Webseite mit “jetzt registrieren” da steht nichts von
“kostenpflichtig bestellen” und beim 2. Aufruf
haben die dann die Seite geändert.

ANDREAS da war keine agb !! die agbs standen erst auf dem ersten Brief !! hätte ich die agb sofort gelesen hätte ich mich erst garnicht drauf eingelassen !! mister schlaumeier

Bin auch drauf reingefallen habe auch da angerufen die frau am telefon sagte ich muss bezahlen habe auch mehrere drohungen per post erhalten , habe daraufhin eine email dort hingeschickt dass ich alles widerrufen möchte da auf der homepage die anmeldung als kostenlos bezeichnet wird und man erst nach erhalt der rechnung erfährt, dass man an einem 2 jährigen kostenpflichtigen vertrag gebunden ist … die antwort von b2b war SEHR GEEHRTE FRAU …. DA WIR AUF KEINE EMAIL EINGEHEN , BITTEN WIR SIE DEN WIDERRUF PER POST ZU VERSENDEN , NACH ERHALT MEINES WIDERRUFS, WERDEN DIE MICH MIT SOFORTIGER WIRKUNG VON DEM VERTRAG ENTBINDEN , ALSO LEUTE MACHT DAS GENAUSO ; DANN SEID IHR DIESEN SCH… LOS lg

Hallo Sabrina, was genau hast du in dem Brief angegben um diesen Vertrag zu kündigen.
MfG Maxim

hallo Sabrina, bin leider auch drauf rein gefallen, du hast einfach per Postweg, die die Firma geschrieben das du nicht bezahlen willst und zurück trittst, dann kam nie wieder Post?
lg

was ist nun nach dem brief passiert ??????

Ich habe gestern ein Brief bekommen in dem soll 89,90 Euro Bezahlen in 7 Tagen sonst wollen die Strafanzeige stellen wegen betrug.
Ich habe Angst gehabt und eben halt eine Überweisung ausgefüllt weil Angst hatte von der Firma.

Also bei mir ist das Gleich passiert, bin auch reigefallen. Ich habe ein Brief bekommen in dem soll 240,00 Euro Bezahlen in 5 Tagen, habe dem nicht bezahlt, danach habe nochmal ein bekommen in dem soll ich 245,00 bezahlen. dann habe ein Brief geschrieben und gesagt das ich das kündigen will weil ich das nicht brauche, dann habe Widerruf/Anfechtung bekommen.
Also, was mache jetzt? Grosshandel B2B will es nicht für mich Kündigen.

Gruß.
Anderson

Hallo, habe mich bei B2B registriert und nun eine Rechnung über 240 Euro erhalten… Ich wusste nicht das es was kostet und ich wollte eigentlich nur mal schauen was auf der Seite drauf ist, kann damit garnichts anfangen. Habe auch per Mail und telefonisch gesagt das ich das ganze Widerrufe aber die Firma ist nicht davon ab zu bringen. Die wollen das Geld. Was kann ich tun?

was ist mit dem Urteil vom 24.07.2013 vom AG Chemnitz, 16C 149/13
da musste die Klägerin zahlen. + Zinsen
kann mir jemand was dazu sagen ????
ich kann die Entscheidungsbegründung gern mal hier reinstellen….

Hallo,
ich bin auch gerade darauf reingefallen. Ich muss dazu sagen das ich leider nicht sorgfältig gelesen habe.
Rechts neben den Anmeldedaten steht was es kostet und auf dem Button steht ,, jetzt kaufen ” und dadrüber steht ,, ich akzeptiere die allg. Geschäftsbedingungen und bestätige ausdrücklich meinen gewerblichen Nutzungsstatus ”. Was mache ich jetzt ?

Gruß
Steffi

Ich war genauso dumm und habe auf dem Button jetzt kaufen geklickt bei dieser Portal Seite .. Was hast du gemacht ? Müsstest du zahlen ?

ich habe es auch gerade reingefallen,bitte um hilfe,was soll ich tun

Hallo 🙁
Ich bin auch leider auf diese Idioten reingefallen 🙁 Als Firma steht da KantelhardtKG was ich aber selber nicht reingeschrieben habe :/
Was soll ich jetzt tun die rechnung kam heute ins Haus! Einfach nicht bezahlen? Habe auch schon einen Wiederrufung des Vertrages geschrieben!

Ich bin leider auch darauf reingefallen, habe per E Mail auch schon einen Widerruf gschrieben worauf die Firma nicht gentwortet hat. Jetzt habe ich eine Rechnung bekommen was soll ich tun soll ich die zahlen ?????

Gibt es Vorlagen für Einsprüche etc?

bin leider auch reingefallen, mir war auch nicht ersichtlich, dass es kostenpflichtig ist, jedoch gibt es neuerdings einen vermerk, dass es 240euro kostet, auf der seite…

weiß nicht ob die mir deshalb Probleme machen können, habe b2b zumindest schon mal angezeigt und werde gewiss nicht bezahlen

Ich brauch Hilfe! war auf diese Webseite http://lagerverkauf-shopping.de und hab dummer weiße auf die Webseite auf kaufen geklickt und muss 240 € zahlen und was soll ich jetzt tun ? ich möchte er gerene Wiederrufen BITTE um Hilfe

mir geht es genau so wie Daniel. Habt Ihr schon was gehört?
Ich denke ich werde das ganze an den Anwalt geben, mal sehen was passiert. Erst mal werde ich per Mail und am Montag mit einschreiben und Rückschein an die Firma lagerverkauf-restposten24.de herantreten. Ist eine altbekannte Firma, die das schon oft versucht hat.
Mal abwarten was Montag der Anwalt sagt.

Und was hat der Anwalt gesagt?

Wollte nachfragen ob du positiv wieder von dieser sache rausgekommen bist

Hallo,ich brauche Hilfe.Ich habe bei B2B angemeldet.Habe ich nicht bemerkt ,dass man 240 € bezahlen muss.Jetzt habe ich 3 Mahnungsrechnungsbriefe von 257.50 € bekommen mit rechtlichen Drohungen.Ich habe angerufen die frau am telefon sagte ich muss bezahlen, habe daraufhin eine email dort hingeschickt dass ich alles widerrufen möchte aber keine Positive Antwort.Was soll ich machen?

http://www.vzbv.de/Verbraucherzentralen.htm

ausfüllen,als Einschreiben mit Rückschein raus und fertig ist die Laube.
Nicht reagieren und schon gar nicht zahlen.
Habe das gerade für meinen 16 Jährigen Sohn erledigt.
Gruss C

Was muss man da ausfüllen? Wenn man den link anklickt kommen die Adressen der Verbraucherzentralen.

Was hast du ausfüllen Claudia. Bitte helfen Sie uns. ..

Hallo,
mein Bruder 13 Jahre alt ist auch einer von vielen -.-
Wir haben den Vertrag schriftlich Wiederrufen jedoch haben wir einen Schreiben bekommen mit: leider können wir Ihren Wiederspruch nicht anerkennen, da es sich hierbei um einen Vertrag handelt, welcher zwischen zwei Unternehmern geschlossen wurde.
Was nun?
Bitte um antwort
danke
LG

Hallo.
Jetzt mal im ernst, warum kann man gegen die nichts machen, das ist doch ganz klar Abzocke und was wir alles schon raus gefunden haben über diese Firma… Alles zu 90% verarsche.
Wenn die z.B. seriös wären warum machen die dann eine Webseite mit Gerichtsurteilen für die und änders Ihr System nicht einfach so ab, dass es klar ist was man da macht? Ganz einfach weil man dann viel weniger verdient….

Ich habe mit der Frau Schuster gesprochen und Sie hat da scheinbar ein Patentrezept gegen die.
Also ich werde Frau Schuster beauftragen und gut ist.
ca 100 € ist in dem Fall einfach Lehrgeld…

Mal nebenbei, hat schon mal irgendeiner in deren Portal schauen können und gesehen was die da wirklich drin stehen haben?
Ein Macbook für 100 Euro (was auf der Webseite wo ich reingefallen bin zu sehen ist) würde ich sogar nehmen aber ich vermute das ist einfach die Lockvogel Taktik.

Bin auch reingefallen habe dort erst später gesehen das es ein Abo ist wie soll ich reagieren Anzeige machen email habe ich schon hingeschrieben mal sehen was pasiert

Im Netz sind diese schon bekannt Wahnsinn angeblich reagieren diese nett per email nehmen aber die email Daten was soll ich machen welche Schritte hat einer erafahrung