Abmahnung Müberra Gräfe durch Rechtsanwalt Jan B. Heidicker wegen eBay-Verkauf

Es liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Müberra Gräfe aus Ahlen vor. Laut Abmahnung vertreibt Frau Müberra Gräfe über ihren gewerblichen Onlineshop und über eBay unter anderem Tischlampen. Frau Müberra Gräfe wird anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt Jan B. Heidicker aus Kamen. In der Abmahnung wird gerügt:

Auftritt als Privatverkäufer trotz Gewerblichkeit

Fehlende Angaben von Pflichtinformationen

Fehlendes Widerrufsrecht

Rechtsanwalt Jan B. Heidicker fordert in der Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (Entwurf anbei) und zur Zahlung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.023,16 EUR auf. Die Anwaltskosten sind berechnet auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 20.000,00 EUR. Frau Müberra Gräfe ist laut Angaben in der Abmahnung nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. In der Abmahnung wird zudem der Widerruf eines im Wege des Testkaufs erhaltenen Artikels erklärt und die Rückzahlung des Kaufpreises gefordert.

Allgemeiner Hinweis zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen:

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollten stets Ernst genommen und nicht ignoriert werden. Das Verstreichen Lassen der gesetzten Frist kann den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage nach sich ziehen. Die damit einhergehenden Kosten können ohne weiteres nochmals so hoch sein, wie die Kosten für die Abmahnung selbst. Sofern das gerügte Verhalten tatsächlich wettbewerbswidrig ist, sollte eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Zunächst muß jedoch das gerügte Verhalten eingestellt werden. Reichen Sie daher die abgeänderte und unterschriebene Unterlassungserklärung erst dann beim gegnerischen Anwalt ein, wenn Sie Ihre Verkaufsangebote überarbeitet und die Verstöße eingestellt haben. Andernfalls drohen die Geltendmachung einer Vertragstrafe und eine erneute Abmahnung. Lassen Sie sich daher im Zweifel umfassend beraten.

Hinweis zur dieser Abmahnung:

Die der Abmahnung des Rechtsanwalts Jan B. Heidicker als Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht ohne vorherige Änderung unterschrieben werden. Insbesondere im Hinblick auf die Höhe der im Falle eines Verstoßes zu zahlende Vertragsstrafe besteht zwingender Änderungsbedarf. Die Erklärung ist auch zu allgemein formuliert, weil sie das gesamte Warensortiment erfasst. Lassen Sie sich im Zweifel beim Entwurf einer Unterlassungserklärung beraten. Denn eine einmal unterschriebene Unterlassungserklärung ist zeitlich unbegrenzt gültig.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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