Achtung Schadensersatzanspruch bei vorzeitiger Beendigung einer Auktion bei eBay!

Aktuell häufen sich hier die Fälle, wo Verkäufer auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, weil sie eine Auktion bei eBay vorzeitig beendet haben. Aus verschiedenen Gründen geschieht es, dass Verkäufer bei eBay zunächst einen Artikel bei eBay zur Auktion einstellen und dann die Auktion vorzeitig beenden. Diese so genannte vorzeitige Beendigung einer Auktion ist allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen, kommt zwischen dem Verkäufer und dem aktuell Höchstbietenden ein Vertrag zustande. Da zum Zeitpunkt der Gebotsrücknahme meist noch keine hohen Gebote vorliegen, hat der Verkäufer das Nachsehen. Denn er muß den Artikel zum erzielten „Höchstgebot“ abgeben. Hierzu sind die meisten Verkäufer nicht bereit mit der Folge, dass der Käufer zunächst die Herausgabe und für den Fall, dass der Verkäufer dies verweigert, Schadensersatz verlangen kann. Der Schadensersatz beläuft sich auf den objektiven Marktwert der Sache. Dieser Vorfall kann für den Verkäufer den Ruin bedeuten.

Was müssen Verkäufer beachten:

Nach den maßgeblichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay darf ein Anbieter ein Gebot nur dann zurücknehmen, wenn er dazu gesetzlich berechtigt war. Das ist nach den Hinweisen zum Auktionsablauf bei eBay dann der Fall, wenn der Artikel verloren gegangen, beschädigt oder anderweitig nicht mehr zur Verfügung steht. Insgesamt hat die Rechtsprechung bereits einige Fallgruppen entwickelt, bei deren Vorliegen der Verkäufer zur vorzeitigen Beendigung der Auktion berechtigt. Lesen Sie Hier: Berechtigt!   Nicht berechtigt!

Angesichts dieser speziellen Voraussetzungen sollten Verkäufer sorgfältig prüfen, ob sie zur vorzeitigen Beendigung der Auktion bei eBay berechtigt sind. Im Zweifel sollten andere Maßnahmen ergriffen werden, als eine Auktion vorzeitig zu beenden. Sollte ein Verkäufer ungeprüft und vorschnell die Auktion bei eBay beendet haben, sollte die weitere Vorgehensweise sehr gut überdacht werden.

Was müssen Käufer beachten:

Sofern Sie als Käufer von einer vorzeitigen Beendigung einer Auktion bei eBay betroffen sind, ist zu prüfen, ob ein Vertrag zustande gekommen ist oder nicht. Sofern keine Berechtigung zur vorzeitigen Beendigung der Auktion bei eBay vorliegt, ist vom Zustande kommen eines Vertrages auszugehen und der Verkäufer ist verpflichtet, den Artikel herauszugeben. Wird dies verweigert, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Schadensersatz.

Aber Achtung, wer als Käufer systematisch und im großen Umfang auf verschiedene Artikel niedrige Gebote abgibt in der Hoffnung, die Auktion wird vorzeitig beendet, handelt rechtsmißbräuchlich und mit fehlendem Rechtbindungswille. Ein Schadensersatzanspruch besteht dann nicht.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie als Verkäufer oder Käufer von einer vorzeitigen Beendigung einer Auktion bei eBay betroffen sind, lassen Sie die Rechtslage prüfen. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von eBay-Fällen kann ich Ihnen kompetent weiterhelfen. Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf.

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