Abmahnung Betten & Resch für Union Harbour wegen der Marke George Gina & Lucy

Es liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Firma Union Harbour Ltd. aus Hongkong vor. Die Firma Union Harbour Ltd. wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Betten & Resch aus München. In der Abmahnung wird mitgeteilt, dass die Firma Union Harbour Ltd. u. a. Inhaberin der deutschen Wortmarke „George Gina & Lucy“ ist. In der Abmahnung lässt die Firma Union Harbour Ltd. durch die Rechtsanwälte Betten & Resch vorwerfen, Plagiate der eingetragenen Marken veräußert zu haben. Der Abgemahnte wird aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben, Auskunft über die markenrechtswidrige Benutzung zu erteilen und Anwaltskosten berechnet auf einem Gegenstandswert von 150.000,00 EUR zu erstatten sowie zur Kostenerstattung des mitwirkenden Patentanwaltes.

Allgemeine Hinweise zu markenrechtlichen Abmahnungen

Markenrechtliche Abmahnungen bergen ein besonders hohes Kostenrisiko. Zum einen sind die Kosten der Abmahnungen sehr hoch, da die Gegenstandswerte sehr hoch sind. So auch im vorliegenden Fall. Häufig werden zudem Kosten für einen zweiten Anwalt, nämlich zusätzlich für einen Patentanwalt, verlangt. Außerdem wird neben Anwaltskosten regelmäßig auch ein Schadensersatz geltend gemacht. Um diesen berechnen zu können, fordert der Markeninhaber regelmäßig Auskunft über Art und Umfang der markenrechtswidrigen Benutzung des Kennzeichens. Nach Erteilung dieser Auskunft wird der Schaden dann berechnet und geltend gemacht. Nicht zuletzt wird häufig die Herausgabe der Plagiate verlangt, um diese der Vernichtung zuzuführen.

Allgemeiner Hinweis zur Abgabe der Unterlassungserklärung

Es kann generell nicht empfohlen werden, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne Abänderung zu unterzeichnen. Die Abmahnung darf auch keineswegs ignoriert werden. Andernfalls drohen der Erlass einer einstweiligen Verfügung und die anschließende Erhebung einer Hauptsacheklage. Die dadurch entstehenden Kosten können ohne weiteres mindestens nochmals doppelt so hoch sein wie die in der Abmahnung geforderten Kosten.

Wichtiger Hinweis für Privatverkäufer

Auch Privatverkäufer werden häufig markenrechtlich abgemahnt. Hier ist vor allem zu prüfen, ob ein Handeln im geschäftlichen Bereich vorliegt.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von Abmahnungen aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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