Abmahnung Waldorf Frommer für Warner Bros. wegen Schutzengel, Kokowääh, Zweiohrküken

Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH aus Hamburg vor. Die Warner Bros. Entertainment GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München.

In der Abmahnung lässt Warner Bros. Entertainment GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer vorwerfen, die urheberrechtlich geschützten Filme „Kokowääh“, „Schutzengel“ und „Zweiohrküken“ weltweit allen Nutzern der Tauschbörse bittorrent zum Herunterladen angeboten zu haben.

In der Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen Betrag in Höhe von 1.983,00 EUR zu bezahlen (1.100 EUR Schadensersatz und 883,00 EUR Rechtsanwaltskosten).

Allgemeine Hinweise zu dieser Abmahnung:

Unterschreiben Sie die der Abmahnung beigefügte und vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage. Denn die unterschriebene Erklärung ist nach derzeitiger Rechtslage zeitlich unbegrenzt gültig und stellt im Zweifel ein Schuldeingeständnis dar. Lassen Sie sich zuerst beraten und überprüfen, ob und in welchem Umfang die der Abmahnung als Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß. Selbst wenn Sie den gerügten Verstoß selbst nicht begangen haben, kann es ratsam sein, eine entsprechend formulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Auch die Frage, ob und in welcher Höhe ein in der Abmahnung geforderter Betrag gezahlt werden muß, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der geforderte Betrag sollte daher nicht ungeprüft überwiesen werden.

Wichtiger Hinweis zu den Rechtsanwälten Waldorf Frommer:

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer sind entgegen anders lautender Hinweise in Internetforen sehr klagefreudig und setzen nicht selten regelmäßig kurz vor Ablauf der Verjährung der Forderungen im Gerichtsbezirk München ihre Ansprüche gerichtlich durch. Die in der Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer geltend gemachten Ansprüche sollten daher auf jeden Fall Ernst genommen und nicht ignoriert werden.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen Urheberrecht und Filesharing kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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