Abmahnung Mainfort Rechtsanwälte für Union Harbour Ltd. wegen Karabinerhaken

Es liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Firma Union Harbour Ltd. aus Hong Kong vor. Die Firma Union Harbour Ltd. wird anwaltlich vertreten durch die Mainfort Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft mbH aus Frankfurt. In der Abmahnung wird mitgeteilt, dass die Firma Union Harbour Ltd. u. a. Inhaberin der deutschen Bildmarke („DE-Karabinerhaken“) mit Priorität vom 03.05.2006 (Registernummer DE30628772) ist.

In der Abmahnung lässt die Firma Union Harbour Ltd. durch die Mainfort Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft mbH vorwerfen, unter Verstoß gegen das Markenrecht über eBay einen Schlüsselanhänger in Form eines Karabinerhaken angeboten zu haben, welcher nahezu identisch ist mit dem zugunsten der Firma Union Harbour Ltd. geschützten Bildmarke.

Die Mainfort Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft mbH fordern auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben (ein Entwurf liegt der Abmahnung bei) und die durch die markenrechtliche Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Für den abgemahnten Markenrechtsverstoß wird ein Gegenstandswert in Höhe von 200.000,00 EUR festgesetzt und Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von netto 2.636,90 EUR (1,3 Geschäftsgebühr nebst Auslagenpauschale) gefordert.

Allgemeine Hinweise zu markenrechtlichen Abmahnungen:

Markenrechtliche Abmahnungen bergen ein besonders hohes Kostenrisiko. Zum einen sind die Kosten der Abmahnungen sehr hoch. Außerdem wird neben Anwaltskosten regelmäßig auch ein Schadensersatz geltend gemacht. Um diesen berechnen zu können, fordert der Markeninhaber regelmäßig Auskunft über Art und Umfang der markenrechtswidrigen Benutzung.

Wichtiger Hinweis zur Abgabe der Unterlassungserklärung:

Die der Abmahnung beigefügte vorgefertigte Unterlassungserklärung sollte so nicht unterschrieben werden. Die Erklärung sollte zur Vermeidung von Kostennachteilen zwingend abgeändert werden (so genannte modifizierte Unterlassungsverpflichtungserklärung).

Wichtiger Hinweis für Privatverkäufer:

Insbesondere abgemahnten Privatverkäufern ist dringend anzuraten, die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht voreilig zu unterschreiben, sondern zunächst zu prüfen, ob ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt. Allerdings sind zum Schutz des Markenrechts die Grenzen zum gewerblichen Handeln sehr schnell überschritten. Gerade abgemahnte Privatverkäufer sollten sich unbedingt anwaltlich beraten lassen und davon absehen, ihr eigenes subjektives Rechtsempfinden der Entscheidung zugrunde zu legen.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von Abmahnungen aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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