Abmahnung U + C Rechtsanwälte für Archive AG wegen Streaming der Filme „Dream Trip“, „Hot Stories“ u. a.

Auch hier sind in den letzten Tagen verstärkt urheberrechtliche Abmahnungen wegen angeblich illegalem Streaming von Filmen im Internet von Abgemahnten eingereicht worden. Abmahnende Kanzlei sind die U + C Rechtsanwälte aus Hamburg in Auftrag der Archive AG in der Schweiz. Gegenstand der Beauftragung ist eine über den Internetanschluss des Abgemahnten begangene Urheberrechtsverletzung durch Streaming verschiedener Filme:

  • „Dream Trip” 
    „Miriam’s Adventures“
    „Amanda’s secrets“
    „Hot Stories“
    „Glamour Show Girls“

In der Abmahnung der U+C Rechtsanwälte wird im Auftrag der Archive AG die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Betrages in Höhe von 250,00 EUR gefordert.

Rechtliche Ausführungen:

Zunächst stellt sich die Frage, ob das behauptete Verhalten (Streaming des Films, konkret: Vervielfältigung durch temporäre Zwischenspeicherung) überhaupt eine Urheberrechtsverletzung darstellt.

  • Denn Vervielfältigungen sind für den privaten Gebrauch grundsätzlich zulässig, sofern nicht eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Daneben sind unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehende Vervielfältigungshandlungen zulässig.
  • Weiter ist zu fragen, ob das konkret vervielfältigte Werk eine geistige Schöpfung darstellt.
  • Fraglich ist auch, inwieweit Anschlussinhaber, die das gerügte Verhalten nicht begangen haben, haftbar gemacht werden können.
  • Nicht zuletzt kommt es auch darauf an, wie und auf welche Weise die in der Abmahnung angegebene IP-Adresse ermittelt wurde.

Wie verhalten Sie sich richtig?

Ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage sollte weder die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterschrieben noch der geforderte Betrag bezahlt werden. Da die Sach- und Rechtslage in derartigen Fällen nicht geklärt ist, sollten sich Abgemahnte rechtlich beraten lassen. Nehmen Sie auch keinen Kontakt mit der gegnerischen Abmahnkanzlei auf und versuchen Sie nicht, die Sach- und Rechtlage aus Ihrer Sicht klarzustellen. Lassen sie sich im Zweifel beraten.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen Urheberrecht und Filesharing kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar.

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Ein Kommentar:

Möge das neue Jahr 2014 so frisch wie Morgentau, so lebendig wie die Farben auf einem Schmetterling, so heiter wie Mutter Natur und so glückselig wie die Engel vom Himmel sein .