Verkaufsangebote nur an Händler – Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Jeder Händler kann frei entscheiden, ob er seine Ware nur an Gewerbetreibende oder auch an Verbraucher verkaufen möchte. Das gilt natürlich auch für den Onlinehandel. Bei Angeboten, die sich auch an den Verbraucher richten, müssen dann aber bestimmte Verbraucherschutzvorschriften beachtet werden, zum Beispiel die Preisangabenverordnung, Gewährleistungsvorschriften, die Widerrufsbelehrung oder Warnhinweise nach der Spielzeugverordnung usw. Manche Onlinehändler umgehen diese Vorschriften, indem sie in ihren Angeboten angeben, nur an Gewerbetreibende zu verkaufen, nicht aber an Verbraucher (Bsp.: „Unser Onlineangebot richtet sich ausschließlich an Gewerbetreibende!“ oder „Kein Verkauf an Privatpersonen!“). Sofern diesbezüglich nicht bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wertet die Rechtsprechung dieses Verhalten als Umgehung von Verbraucherschutzrechten mit der Konsequenz, dass das Verhalten als unzulässig und damit als abmahnfähig eingestuft wird.

Welche Voraussetzungen zum Ausschluss von Verbrauchern müssen erfüllt sein?

Landgericht Frankfurt, Urteil vom 09.08.2013, 3-10 O 33/13: Das Angebot müsse unmissverständlich darauf hinweisen, dass nur Gewerbetreibende angesprochen würden; das bloße Verlangen des Eintrags einer Firma auf der Anmeldeseite sei im Zweifel keine ausreichende Maßnahme um sicherzustellen, dass nur Gewerbetreibende Zutritt auf die Bestellseite haben.

Landgericht Kiel, Urteil vom 27.09.2013, 17 O 147/13: Den Anbieter treffe die Pflicht, eindeutig und gezielt darauf hinzuweisen, dass sein Angebot ausschließlich für Unternehmer gelte. Der Anbieter müsse geeignete Kontrollmaßnahmen ergreifen, um die Unternehmenseigenschaft des Kunden zu überprüfen und einen Kauf durch Verbraucher zu unterbinden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

  • Haben Sie sich auf einem Business to Business Portal angemeldet, obwohl Sie ein Verbraucher sind und möchten Sie Ihre Mitgliedschaft beenden?
  • Oder haben Sie als Verbraucher etwas gekauft und der Verkäufer verweigert Ihnen Ihre Rechte als Verbraucher, weil sich das Angebot nur an Gewerbetreibende gerichtet hat?
  • Oder sind Sie Mitbewerber und möchten einen Konkurrenten abmahnen, weil er auf unzulässige Weise sein Angebot nur an Gewerbetreibende richtet, ohne die von der Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen zu beachten?

In diesen und ähnlichen Fragen steht Ihnen die Anwaltskanzlei gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.

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