Abmahnung Ralph Schneider durch Krenzel & Partner wegen Verwendung von Fotos Champagner

Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Ralph Schneider aus Köln vor. Herr Ralph Schneider wird anwaltlich vertreten die Rechtsanwälte Krenzel & Partner aus Köln. In der Abmahnung lässt Herr Ralph Schneider durch die Rechtsanwälte Krenzel & Partner vorwerfen, für Verkaufsangebote bei eBay mehrere Fotos von Champagnerkühlern ohne Erlaubnis des Herrn Ralph Schneider verwendet zu haben. In der Abmahnung der Rechtsanwälte Krenzel & Partner wird zur Entfernung, Unterlassung und Kostenerstattung aufgefordert. So fordern die Rechtsanwälte Krenzel & Partner auf, die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Des Weiteren fordern die Rechtsanwälte Krenzel & Partner auf, Anwaltskosten in Höhe von 413,90 EUR (Gegenstandswert 5.000,00 EUR nebst Auslagenpauschale) und einen bestimmten Betrag an Schadenersatz für die Verwendung der Fotos in zu bezahlen.

Hinweise zum Unterlassungsanspruch:

Vorgefertigte Unterlassungserklärungen sind häufig zu weit gefasst. Eine solche zu weit gefasste Unterlassungserklärung sollte nicht unterschrieben, sondern zunächst auf die Pflichtangaben reduziert werden. Andererseits muß darauf geachtet werden, dass eine abgeänderte Erklärung – sogenannte modifizierte Unterlassungsverpflichtungserklärung – nicht zu eng formuliert wird. In einem solchen Fall wäre sie nicht geeignet, die für eine Unterlassungsklage erforderliche Wiederholungsgefahr auszuräumen. Der Unterlassungsgläubiger könnte ohne weitere Vorankündigung Unterlassungsklage erheben.

Hinweise zum Schadensersatzanspruch:

Bei urheberrechtlichen Abmahnungen im Falle unerlaubter Verwendung von geschütztem Bildmaterial beansprucht der geschädigte Rechteinhaber regelmäßig auch einen Schadensersatz. Dieser Schadensersatzanspruch wird gewöhnlich nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie berechnet. Bei dieser Berechnungsmethode ist zu fragen, was vernünftige Vertragsparteien als Vergütung für die vorgenommene Bildverwendung vereinbart hätten. Dabei kann ausschlaggebend sein, wie, wo und wie lange eine unerlaubte Verwendung der Bilder erfolgte. Häufig wird zur Berechnung der Schadenshöhe die MFM-Empfehlung (Honorarempfehlung der Mittelstandgemeinschaft Foto-Marketing für Bildhonorare) herangezogen. Gegebenenfalls kommen Zuschläge für nicht erfolgte Bildquellennachweise in Betracht.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereich des Urheberrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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