Abmahnung Rechtsanwalt Dr. Schäfer für Günes Demir wegen Verwendung eines Fotos

Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Günes Demir aus Berlin vor. Herr Günes Demir wird anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Friedrich Schäfer aus Pirmasens. In der Abmahnung lässt Herr Günes Demir durch Rechtsanwalt Dr. Friedrich Schäfer vorwerfen, im Internet ein Produktbild ohne dessen Zustimmung des Herrn Günes Demir verwendet zu haben. In der Abmahnung fordert Rechtsanwalt Dr. Friedrich Schäfer auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Ein Entwurf liegt der Abmahnung bei. Weiter soll der Abgemahnte Auskunft über Art und Umfang der Nutzung des Fotos erteilen. Des Weiteren fordert Rechtsanwalt Dr. Friedrich Schäfer auf, Anwaltskosten in Höhe von 745,40 EUR (berechnet auf einem Streitwert in Höhe von 10.000,00 EUR) zu erstatten.

Allgemeiner Hinweis zur Unterlassungserklärung:

Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterzeichnen und beim gegnerischen Rechtsanwalt einzureichen. Eine einmal unterzeichnete Erklärung ist zeitlich unbegrenzt gültig und kann sogar ein Schuldeingeständnis darstellen. Im konkreten Fall musste sogar abgeraten werden, die der Abmahnung beigefügte Erklärung zu unterzeichnen. Lassen Sie sich daher zuerst beraten und prüfen, ob und inwieweit die vorgefertigte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß.

Hinweise zur Erteilung der Auskunft:

Sofern das gerügte Verhalten tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung darstellt, ist der Abgemahnte auch zur Auskunft verpflichtet. Dies sollte nicht ignoriert werden, denn der Auskunftsanspruch kann auch eingeklagt werden. Ist gibt auch Rechteinhaber, dies solche Klagen erheben. Es ist auch zu beachten, dass die Auskunft vollständig und wahr sein muß. Ist das nicht der Fall, kann ebenfalls geklagt werden. Nach Erteilung der Auskunft fordert der Rechteinhaber Schadensersatz.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus dem Bereich des Urheberrechts (unerlaubter Verwendung und Fotos) kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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