Kündigung der Mitgliedschaft in einem Dating-Portal auch per Email zulässig

Partnerbörsen im Internet liegen sehr Trend. Der Einstieg folgt zumeist über eine kostenlose Anmeldung bei der Partnerbörse. Danach folgt die kostenpflichtige Mitgliedschaft, zumeist verbunden mit erheblichen Gebühren und lagen vertraglichen Laufzeiten. Die gesamte Kommunikation einschließlich des Vertragsschlusses erfolgt über Emailschriftverkehr. Insofern liegt es für den Nutzer der Partnerbörse auf der Hand, eine nicht mehr gewünschte Mitgliedschaft auch per Email wieder zu kündigen. Doch es gibt Dating-Portale, die eine Kündigung per Email ausschließen und für die Wirksamkeit der Kündigung bestimmte inhaltliche Angabe wie zum Beispiel Benutzername, Kundennummer usw. verlangen.

Das Landgericht München I stufte mit Urteil vom 30.01.2014, 12 O 18571/13, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als unwirksam ein. Diese Klausel sei zum einen gemäß § 309 Nr. 13 BGB unwirksam. Danach ist eine Klausel unwirksam, wenn an einer Erklärung eine strengere Form als die Schriftform oder an besondere Zugangserfordernisse gebunden wird. Die Notwendigkeit bei der Kündigung bestimmte Angaben machen zu müssen stellt ein übersteigertes Formerfordernis da. Die Klausel sei weiter gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, da sie eine unangemessene Benachteiligung darstelle. Diese liege darin, dass für die Kündigung die Schriftform erforderlich war (Kündigung per Email also nicht möglich), während andere Kommunikation, einschließlich des Vertragsschlusses, nicht der Schriftform bedurfte (also per Email abgewickelt werden konnte).

Zum Thema unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen in Partnervermittlungsverträgen lesen Sie auch bitte diesen Beitrag.

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2 Kommentare:

Hallo, ich habe von der Dating zuuyo eine Mahnung per Brief bekommen, da ich die Abbuchungen widerrufen habe. Ein Kündigungsschreiben habe ich bereits verschickt nur keine Antwort erhalten. Muss ich darauf Antworten oder kann man das ignorieren. Bitte um ihre Hilfe

Hallo Andreas. Ich würde auf jeden Fall mal Antworten. Aus welchem Grund hast du denn die Abbuchung wiederrufen. Wenn es sich um Geld handelt was der Agentur zusteht dann wären sie momentan im Recht.