Reduzierung des Schadensersatzes bei Filesharing auf 10,00 EUR pro Musiktitel

Nachdem nun kraft Gesetz die Anwaltskosten bei Filesharing Abmahnungen erheblich reduziert sind, reduzieren auch immer mehr Gerichte die Schadensersatzforderungen für die illegal herunter geladenen geschützten Musiktitel oder Filme. Dabei gibt es von Gericht zu Gericht erhebliche Unterschiede. Selbst innerhalb der Gerichte werden für ähnlich gelagerte Fälle unterschiedliche Schadensersatzforderungen zugesprochen. Das ist sowohl für die klagenden Rechteinhaber aber auch für die abgemahnten Betroffenen ein Problem, da nicht immer vorhersehbar ist, mit welchem Betrag die Beteiligten rechnen müssen.

So hat das Amtsgericht Köln mit Urteil vom 10.03.2014, 125 C 495/13, die Schadensersatzforderung für das Herunterladen eines Titels eines Musikalbums von 192,00 EUR auf 10,00 EUR reduziert. Auf dem streitgegenständlichen und illegal herunter geladenen Musikalbum befanden sich 13 Titel, so dass der Rechteinhaber auf Zahlung von 2.500,00 EUR klagte. Das Gericht sprach aber nur einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 130,00 EUR zu. Zur Begründung führte das Gericht unter anderem aus, dass im Rahmen des Filesharing die Weiterverbreiter weitgehend identisch mit den Nutzern sind. Zudem sei die Teilnahme des Abgemahnten für die Weiterverbreitung unwesentlich gewesen. Denn die Nachfrage an dem betroffenen Musikalbum hätte von der Vielzahl der anderen Teilnehmer des Filesharing-Programms befriedigt werden können.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen Urheberrecht und Filesharing kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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