Abmahnung KLAKA Rechtsanwälte für Longchamp SAS – Verkauf von Plagiaten Le Pliage

Es liegt eine geschmacksmusterrechtliche und wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Longchamp S.A.S., Paris, vor. Die Longchamp S.A.S. wird anwaltlich vertreten durch die KLAKA Rechtsanwälte aus München. Gegenstand der Abmahnung ist die Verletzung von geschmacksmusterrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Schutzrechten durch das Angebot und den Verkauf von Nachahmungen des Handtaschenmodells „Le Pliage“. Mit der Abmahnung der KLAKA Rechtsanwälte werden zunächst Unterlassungs- und Auskunftsansprüche geltend gemacht. So fordern die KLAKA Rechtsanwälte in der Abmahnung auf, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Entwurf einer solchen Erklärung ist der Abmahnung beigefügt. Weiter wird in Aussicht gestellt, auch Kostenerstattungs- und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Allgemeine Hinweise zu markenrechtlichen Abmahnungen

Markenrechtliche Abmahnungen bergen ein besonders hohes Kostenrisiko und sollten sehr Ernst genommen werden. Die Prüfung der Abmahnung sollte daher in professionelle Hände gelegt werden. Sofern der Vorwurf in der Abmahnung zutreffend ist, sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Denn die den Abmahnungen beigefügten Unterlassungsverpflichtungserklärung sind regelmäßig zu weit gefasst. Vor Abgabe der Unterlassungserklärung muß zwingend das gerügte Verhalten eingestellt werden. Andernfalls drohen eine erneute Abmahnung und die Geltendmachung einer Vertragsstrafe. Lassen Sie sich im Zweifel umfassend beraten und beachten Sie unbedingt die in der Abmahnung gesetzten Fristen. Andernfalls droht der Erlass einer einstweiligen Verfügung.

Allgemeine Hinweise zur Auskunftserteilung

Die Auskunftserteilung ist ein eigenständiger und gerichtlich durchsetzbarer Anspruch. Häufig wird dieser von den Abgemahnten nicht ernst genommen und auch nicht oder unvollständig erfüllt. Sofern sich Anhaltspunkte für eine unvollständige oder unwahre Auskunft ergeben, kann vom Abgemahnten auch die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verlangt werden. Auch hier sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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