Zahlungsaufforderung der Debcon wegen Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller 2010

Aktuell melden sich sehr viele Betroffene, die im Jahr 2010 von der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller wegen illegalem Download von Filmen abgemahnt wurden. Ursprünglich verlangte die Kanzlei regelmäßig 850,00 EUR. Nunmehr werden die ehemals Abgemahnten konfrontiert mit einer Zahlungsaufforderung der Firma Debcon. Diese Firma verfolgt die Zahlungsansprüche aus den Abmahnungen weiter und verlangt 1.000,00 EUR. Es ist hier bekannt, dass die Debcon durchaus Zahlungsansprüche auch gerichtlich durchsetzt. Daher sollten die Schreiben sehr ernst genommen und nicht ignoriert werden.

 

Wichtiger Hinweis:

Andererseits sollten Sie nicht den von der Firma Debcon eingeforderten Betrag in der geforderten Höhe bezahlen. Gerade wenn es um Pornos oder Horror- und Kampffilme geht, sind die geltend gemachten Schadensersatzforderungen zu hoch berechnet. Gleiches gilt für die Abmahnkosten. Insofern besteht erheblicher Reduzierungsspielraum, jedenfalls unter Berücksichtigung der hießigen Rechtsprechung.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Zahlungsaufforderung der Firma Debcon erhalten haben, dann nehmen Sie im Zweifel anwaltliche Hilfe in Anspruch und versuchen Sie nicht selbst, mit der Gegenseite zu verhandeln. Sie können die Kanzlei gerne mit der Bearbeitung der Angelegenheit beauftragen. Die Beratung und Vertretung erfolgt Bundesweit zu einem pauschalen Honorar. Rufen Sie mich an: +49 (0)2154-605904. Ich freue mich auf Ihren Anruf. Durch dieses erste Gespräch entstehen noch keine Anwaltskosten.

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