Anmeldung bei eBay mit falschen persönlichen Daten!

Aus unterschiedlichen Gründen kommt es gelegentlich vor, dass sich Personen in Onlineportalen wie eBay oder Kleiderkreisel mit falschen persönlichen Daten anmelden. Hauptsächlich geht es darum, unter einer falschen Identität Ware zu verkaufen, das Geld einzukassieren und die Ware anschließend nicht zu liefern. Aufgrund der falschen Identität kann der Käufer gegen den Verkäufer aufgrund der falschen Angabe der persönlichen Daten seine Rechte nicht durchsetzen.

Das Amtsgericht Kerpen hatte mit Urteil vom 27.06.2014, 104 C 106/14, in einem ähnlichen Fall zu entscheiden. Allerdings war es dort so, dass der Käufer, der sich bei ebay-Kleinanzeigen mit falschen persönlichen Daten angemeldet hatte, gegenüber dem Verkäufer seine Rechte aus einem geschlossenen Kaufvertrag durchsetzen wollte. Das Gericht lehnte den Anspruch mit der Begründung, es sei kein Kaufvertrag zustande gekommen, da sich der Käufer mit falschen persönlichen Daten angemeldet hatte. Zu den wesentlichen, unverzichtbaren Bestandteilen eines Vertrages gehöre, zwischen welchen Personen überhaupt eine Einigung zu Stande kommen soll. Bei Verträgen, welche unter Inanspruchnahme der eBay-Plattform geschlossen werden, komme dabei den Nutzungsbedingungen eine entscheidende Bedeutung zu. Diese haben  Einfluss darauf, ob überhaupt von einem wirksam geschlossenen Vertrag ausgegangen werden kann. Im Wege der Auslegung besteht dabei kein Zweifel daran, dass der Vertrag zwischen den Personen zustande kommen soll, auf welche die Anmeldedaten verweisen. Sie sind der entscheidende Anknüpfungspunkt, um überhaupt feststellen zu können, zwischen welchen Personen ein Vertrag zu Stande gekommen sein soll, welche Personen sich also hinter denen von ihnen gewählten Pseudonymen befinden. Werden dort nun aber falsche Angaben gemacht, so ist es dem „vermeintlichen Vertragspartner“ nicht möglich, überhaupt auf die Person zuzugreifen, mit welcher der „Vertrag“ zustande gekommen sein soll. Unerheblich war im konkreten Fall, dass das Mitglied 177 positive Bewertungen hatte und bereits seit über 10 Jahren mit falschen Daten angemeldet war.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie als Käufer oder Verkäufer Probleme beim Onlinehandel haben, dann lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten. Die Kanzlei berät und vertritt Sie gerne bundesweit.

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