Rechnung von IM Internet Medien Service für Online Branchenbucheintrag erhalten?

Die IM Internet Medien Service GmbH mit Sitz in Bruckmühl verschickt Rechnungen wegen der Veröffentlichung eines Branchenbucheintrags in einem Onlineregister, Laufzeit 2 Jahre mit einer automatischen Verlängerung, sofern nicht drei Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird. Die Forderung beträgt pro Jahr 1.413,72 EUR. Hintergrund ist das Unterzeichnen eines Formulars, welches überschrieben ist mit „Eintragungsantrag“. Die Gewerbetreibenden werden aufgefordert, bereits vorausgefüllte Firmendaten auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Zu ergänzen ist das Formular um zusätzliche Angaben, zum Beispiel Email-Adresse und Homepage. Was die Gewerbetreibenden in der Eile des täglichen Geschäftes überlesen, ist, dass durch das Unterzeichnen und Absenden des Antrages nach Vorstellung des Branchenbuchbetreibers ein zweijähriger kostenpflichtiger Vertrag zustande kommt. Die Kostenpflicht ergibt sich aus dem Kleingedruckten am Ende des Formulars und wird daher regelmäßig überlesen.

Allgemeiner Hinweis:

Wenn Sie auch eine Rechnung der IM Internet Medien Service GmbH erhalten haben, dann lassen Sie prüfen, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Es gibt immer mehr Gerichtsentscheidungen, die derartig zustande gekommene Verträge für unwirksam einstufen. Lassen Sie sich daher im Zweifel anwaltlich beraten.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie zur Abwehr der Forderung anwaltliche Unterstützung benötigen, können Sie mich gerne anrufen (02154/605904). Durch diese erste Kontaktaufnahme kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar und freue mich auf Ihren Anruf.

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