Abmahnung bonodo UG wegen veralteter Widerrufsbelehrung

Abmahnung bonodo UGHier finden Sie Informationen über ein wettbewerbsrechtliches Aufforderungsschreiben der Firma bonodo UG (haftungsbeschränkt) aus Bielefeld. Die Firma bonodo UG (haftungsbeschränkt) wird vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Thomas Hartlieb. Die Firma bonodo UG (haftungsbeschränkt) spricht die Abmahnung selbst aus und lässt sich nicht durch einen Anwalt vertreten. In der Abmahnung wird die Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung in Verkaufsangeboten bei eBay gerügt. Das Schreiben enthält eine Aufforderung, das wettbewerbsrechtliche Verhalten innerhalb von 72 Stunden zu unterlassen und ein Angebot dahingehend, dass die bonodo UG (haftungsbeschränkt) keine weitergehenden rechtlichen Schritte einleitet, wenn der “Abgemahnte” einen Schadensersatz in Höhe von 87,60 EUR bezahlt

Allgemeiner Hinweis zu dieser Abmahnung:

Abgemahnte sollten auf jeden Fall prüfen lassen, ob tatsächlich eine veraltete Widerrufsbelehrung verwendet wird. In diesem Fall besteht auf jeden Fall Handlungsbedarf. Es kann allerdings nicht empfohlen werden, den geforderten Schadensersatzbetrag zu bezahlen. Betroffen sollten sich in Zweifelsfällen anwaltlich beraten lassen. Selbst wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abmahnung bestehen, muß der Abgemahnte das gerügte Verhalten einstellen, um weitere Abmahnungen zu verhindern.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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