Zahlungsaufforderung/Mahnung vom Media Verlag Online erhalten?

Kostenpflichtiger BranchenbucheintragAktuell verschickt die Firma Media Verlag Online mit Sitz in 35100 San Agustin Rechnungen in Höhe von 353,04 EUR sowie letzte Zahlungsaufforderungen mit Zuschlägen wie Mahngebühren, Bearbeitungsgebühren und Zinsen (gesamt: 433,51 EUR). Gegenstand der Forderung ist der angebliche Eintrag von Unternehmensdaten („Darstellung Ihres Unternehmens“) in ein Online-Branchenbuch (Firmen-Verzeichnis.info). In den hier vorliegenden Fällen konnten die betroffenen Unternehmer sich nicht erklären, wie es zu den vermeintlichen Vertragsabschlüssen gekommen sein soll.

Wichtiger Hinweis:

Wenn Sie auch eine derartige Zahlungsaufforderung erhalten haben, dann bezahlen Sie diese nicht vorschnell. Lassen Sie zuerst prüfen, ob ein Vertrag überhaupt zustande gekommen ist und ob Sie aufgrund der Vertragsbedingungen zu Zahlung verpflichtet sind oder ob dem Vertragsverhältnis gegebenenfalls unwirksame Klauseln zugrunde liegen. In Zweifelsfällen können Sie gerne die Kanzlei mit der Prüfung und Vertretung in der Angelegenheit beauftragen. Wir beraten und vertreten bundesweit. Sie erreichen die Kanzle unter folgender Nummer: 02154/605904. Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie hier, wie die Forderung später durch das Inkassobüro Wolf , San Agustin geltend gemacht wird.

Und lesen Sie den Beitrag über die Firma Telefonbuchverlag – Ihr Verlagspartner !

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6 Kommentare:

Heute ebenfalls eine Rechnung dieser Firma bei uns eingegangen.
Die Masche dieser Branchenverzeichnisse ist uns lange bekannt aus diesem Grund wissen wir welche Antworten wir telefonisch geben oder welche besser nicht.
Dennoch erhielten wir eine Rechnung.

Zudem muss ich sagen dass die Anrufe auf betrügerischer Grundlage basieren weil dem angerufenen explizit gesagt wird es würde schon ein Vertragsverhältnis bestehen.
Gesagt wird auch immer die selbe Zahl der angeblichen Seitenaufrufe: Irgendwas mit 3000
Und das war jetzt bei jedem Anruf solcher Firmen.

Sehr geehrte Damen+Herren,habe Rechnung v.20.05.2015+Zahlungserinnerung
v.08.06.2015 bekommen.
Weder Adresse noch Telefonnummer stimmen nicht.
Habe per Einschreiben+Rückantwort Rückanwort warte ich heute noch v.15.06.2015
Paarmal aufgefordert zu bezahen.
1.)Rechnung über 299,00 Euro v.20.05.2015
2.)Zahlungserinnerung über 449,47 Euro v.08.06.2015
Soll ich die Polizei einschalten oder welchen Weg schlagen Sie vor???
Bitte um eine Antwort.
Mit freundlichen Grüssen
Rudolf Purrucker

Sehr geehrte Damen+Herren,
habe auch einen Eintrag ins Branchenbuch per Telefon gemacht.
Die Dame hat das Gespräch am Telefon aufgezeichet.
Paar Anrufe aufgefordert zur Bezahlung.
1.)Rechnung 299.00 Euro v.20.05.2015
2.)Zahlungserinnerung 449.47 Euro v.08.06.2015
Schreiben an den Verlag in der Schweiz.Per Einschreiben+Rückantwort.
Die Rückantwort warte ich heute noch.
Rufnnr.+Faxnummer sind beide ungültig. M.f.G. R.Purrucker

Habe einen Anruf von besagter Firma erhalten und einem Beratungstermin zugestimmt. habe am nächsten Tag den Termin storniert nun verlangt die fa. trotzdem ihren Betrag für die Beratung knapp 60.- € sie sagen ich hätte als Geschäftsmann kein Rücktrittsrecht ? stimmt das ? wie soll ich mich verhalten ?

Das gleiche wie oben beschrieben , Betrügerisches gesabel ,das angepriesene Telefonat hat nie statt gefunden ,Rechnung nach einer Woche gemahnt .

Vorsicht Abzocke !!

Ich bin von dieser Firma beraten worden, habe dem telefonisch zugestimmt.
Heraus kommt zusätzlich! eine 3-Jahresbindung mit monatlichen Zahlungen.
Diesem habe ich niemals zugestimmt, wurde am Telefon niemals erwähnt. Ich habe den erfolgten Einzug zurückholen können. Mir ist also erst mal ausser meiner vergangenen Zeit kein finanzieller Schaden entstanden. Ich bekomme jetzt natürlich ständig Mahnungen.
Ich habe diese lästige Sache polizeilich zur Anzewige wegen Betruges gebracht. Das läuft jetzt über die Staatsanwaltschaft. Geleistet hatte die Firma nichts.
Ich fühle mich plump abgezockt und betrogen.