Abmahnung FAREDS für Cobbler Nevada LLC wegen dem Film „The Cobbler“

Abmahnung Filesharing FAREDSHier finden Sie Informationen über eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Cobbler Nevada LLC aus den USA. Die Firma Cobbler Nevada LLC wird anwaltlich vertreten durch die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg. Die Firma Cobbler Nevada LLC lässt beanstanden, über den Internetanschluss des Abgemahnten in einer Internettauschbörse den Film „The Cobbler“ illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit für Dritte zum Download angeboten zu haben. Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft fordert daher auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen Betrag in Höhe von 980,00 EUR zu überweisen.

Allgemeine Hinweise zu dieser Abmahnung:

Lassen Sie sich beim Entwurf der geforderten Unterlassungserklärung beraten. Denn die unterschriebene Erklärung ist nach derzeitiger Rechtslage zeitlich unbegrenzt gültig und stellt im Zweifel ein Schuldeingeständnis dar. Außerdem gibt es immer mehr Sachverhaltsvarianten, bei denen der abgemahnte Anschlussinhaber nur begrenzt oder gar nicht haftet. Auch dies hat Einfluss auf den Inhalt der Unterlassungserklärung. Auch die Frage, ob und in welcher Höhe ein in der Abmahnung geforderter Betrag gezahlt werden muß, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der geforderte Betrag sollte daher nicht ungeprüft überwiesen werden. Insbesondere sollte die der Abmahnung beigefügte Zahlungserklärung nicht unterschreiben und abgegeben werden.

Wichtiger Hinweis zu der Kanzlei FAREDS:

Die Kanzlei FAREDS ist entgegen anders lautender Hinweise in Internetforen sehr klagefreudig und setzt nicht selten regelmäßig kurz vor Ablauf der Verjährung der Forderungen ihre Ansprüche gerichtlich durch. Die in der Abmahnung der Kanzlei FAREDS geltend gemachten Ansprüche sollten daher auf jeden Fall Ernst genommen und nicht ignoriert werden.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen Urheberrecht und Filesharing kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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