Abmahnung Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand

Hier finden Sie Informationen über eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand. Abmahngegenstand ist ein Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz wegen der Werbung in einer Zeitungsanzeige. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung von Aufwendungsersatz in Höhe von 152,32 EUR.

Allgemeiner Hinweis zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen:

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollten stets Ernst genommen und nicht ignoriert werden. Das Verstreichen Lassen der gesetzten Frist kann den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage nach sich ziehen. Die damit einhergehenden Kosten übersteigen die Kosten der eigentlichen Abmahnung erheblich. Sofern das gerügte Verhalten tatsächlich wettbewerbswidrig ist, sollte eine – im Zweifel modifizierte – Unterlassungserklärung abgegeben werden. Die Unterlassungserklärung sollte also modifiziert werden. Zunächst muß jedoch das gerügte Verhalten eingestellt werden. Reichen Sie daher die abgeänderte und unterschriebene Unterlassungserklärung erst dann bei dem Verband ein, wenn die Verstöße eingestellt haben. Andernfalls drohen die Geltendmachung einer Vertragsstrafe und eine erneute Abmahnung. Lassen Sie sich daher im Zweifel umfassend beraten.

Hinweis zur dieser Abmahnung:

Die der Abmahnung der Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand als Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht ohne vorherige Änderung unterschrieben werden. Insbesondere im Hinblick auf die Höhe der im Falle eines Verstoßes zu zahlende Vertragsstrafe besteht zwingender Änderungsbedarf. Lassen Sie sich im Zweifel beim Entwurf einer Unterlassungserklärung beraten. Denn eine einmal unterschriebene Unterlassungserklärung ist zeitlich unbegrenzt gültig.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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