Suchmaschine muss Link auf rechtsverletzenden Inhalt einer Internetseite entfernen

Löschungsanspruch gegen GoogleKonkret geht es um die Entfernung eines angezeigten Treffers in der Ergebnisliste einer Suchmaschine bei Eingabe eines bestimmen Suchbegriffes. Hierüber musste das LG Heidelberg hat mit Urteil vom 09.12.2014, 2 O 162/13, entscheiden,

In dem zugrunde liegenden Fall erschien in der Suchmaschine “Google” bei Eingabe des Namens einer Frau als erstes Suchergebnis ein Link zu einem Artikel auf einer Internetseite. Die Seite wurde anonym und ohne Impressum vom Ausland aus betrieben. In dem Artikel wurde die Frau u.a. als “bekennende Rassistin” bezeichnet. Auch ihr Sohn wurde in einem Artikel auf der Internetseite unter Angabe seiner Wohnanschrift u. a. als “Rassist und Hetzer” bezeichnet. Als Beleg für die Behauptung wurden einige Zitate von ihm, die er in einem Internetblog verfasste, angeführt. Der Artikel erschien bei Google bei Eingabe seines Namens ebenfalls als erstes Suchergebnis.

Das Landgericht entschied, dass eine Suchmaschine verpflichtet sein kann, den Link zur Internetseite zu entfernen, wenn sie auf einen persönlichkeitsrechtsverletzenden Inhalt einer Internetseite hingewiesen wird. Denn die Betreiberin einer Suchmaschine muss Persönlichkeitsrechtverletzungen durch die in der Ergebnisliste angezeigten Treffer verhindern. Im Hinblick auf die Unterlassungsklage der Frau gegen Google hatte die Klage Erfolg, da eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vorlag. Zudem erhielt die klagende Frau Schadensersatz, da sie aufgrund der Berichterstattung ihre Arbeit verloren hatte. Die Unterlassungsklage des Sohnes gegen Google hatte hingegen keinen Erfolg. Denn dieser hatte die behaupteten Äußerungen im Internet tatsächlich gemacht. Soweit dessen Wohnanschrift im Internet genant wurde, lag darin zwar eine Persönlichkeitsrechtsverletzung, welche jedoch durch den Umzug des Sohnes nicht mehr bestanden habe. Allerdings wurde dem Sohn aufgrund des Umzugs Schadensersatz zugesprochen.

Allgemeiner Hinweis.

Sofern der Verantwortliche der Website, von welcher aus persönlichkeitsrechtverletzende Inhalte verbreitet werden, im Ausland sitzt, kann vom Suchmaschinenbetreiber die Entfernung des Links in der Trefferliste zur Website verlangt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass der Inhalt der Website tatsächlich eine Rechtsverletzung darstellt.

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