Abmahnung Peter Rensch durch die Höcker Rechtsanwälte

Es liegt eine wettbewerbsrechtlichen Abmahnung des Herrn Peter Rensch aus Monheim vor. Herr Peter Rensch wird anwaltlich vertreten durch die Höcker Rechtsanwälte aus Köln. In der Abmahnung wird der Verstoß gegen die Preisangabeverordnung gerügt. In der Abmahnung wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und zur Erstattung von Abmahnkosten berechnet auf einem Streitwert von 50.000,00 EUR aufgefordert. Weiter wird aufgefordert, dem Grunde nach Ansprüche auf Schadensersatz und Auskunftserteilung anzuerkennen.

Wichtiger Hinweis:

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollten stets Ernst genommen und nicht ignoriert werden. Das Verstreichen Lassen der gesetzten Frist kann den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage nach sich ziehen. Die damit einhergehenden Kosten können ohne weiteres nochmals so hoch sein, wie die Kosten für die Abmahnung selbst. Sofern das gerügte Verhalten tatsächlich wettbewerbswidrig ist, sollte eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Zunächst muß jedoch das gerügte Verhalten eingestellt werden. Reichen Sie daher die abgeänderte und unterschriebene Unterlassungserklärung erst dann beim gegnerischen Anwalt ein, wenn Sie Ihre Verkaufsangebote überarbeitet und die Verstöße eingestellt haben. Andernfalls drohen die Geltendmachung einer Vertragsstrafe und eine erneute Abmahnung. Lassen Sie sich daher im Zweifel umfassend beraten.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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