Abmahnung Claudia Morgan durch Rechtsanwalt Volker Jakob wegen veralteter Widerrufsbelehrung

(1) Es liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Claudia Morgan aus Magdeburg vor. Frau Claudia Morgan wird anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt Volker Jakob aus Endbach. In der Abmahnung lässt Frau Claudia Morgan durch Rechtsanwalt Volker Jakob das eBay-Angebot eines Mitbewerbers beanstanden. In der Abmahnung wird gerügt:

  • Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung
  • Fehlende Angabe einer Pflichtinformation

In der Abmahnung fordert Rechtsanwalt Volker Jakob zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung auf. Die der Abmahnung als Entwurf beigefügte Unterlassungsverpflichtungserklärung sieht für den Fall zukünftiger schuldhafter Zuwiderhandlungen gegen die in der Unterlassungserklärung aufgeführten Verpflichtungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 EUR vor. Für die abgemahnten Wettbewerbsverstöße setzt Rechtsanwalt Volker Jakob einen Gegenstandswert in Höhe von 20.000,00 EUR fest und fordert Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von netto 964,60 EUR (1,3 Geschäftsgebühr nebst Auslagenpauschale).

Allgemeiner Hinweis zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen:

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollten stets Ernst genommen und nicht ignoriert werden. Das Verstreichen Lassen der gesetzten Frist kann den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage nach sich ziehen. Die damit einhergehenden Kosten können ohne weiteres nochmals so hoch sein, wie die Kosten für die Abmahnung selbst. Sofern das gerügte Verhalten tatsächlich wettbewerbswidrig ist, sollte eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Zunächst muß jedoch das gerügte Verhalten eingestellt werden. Reichen Sie daher die abgeänderte und unterschriebene Unterlassungserklärung erst dann beim gegnerischen Anwalt ein, wenn Sie Ihre Verkaufsangebote überarbeitet und die Verstöße eingestellt haben. Andernfalls droht die Geltendmachung einer Vertragsstrafe und eine erneute Abmahnung. Lassen Sie sich daher im Zweifel umfassend beraten.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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Weitere Abmahnung Claudia Morgan durch Rechtsanwalt Volker Jakob

Geschrieben von Virabell Schuster am 09. September 2015

(2) Auch im Jahr 2015 lässt Frau Claudia Morgan aus Magdeburg vertreten durch Rechtsanwalt Volker Jakob aus Endbach wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen. In der vorliegenden Abmahnung wird gerügt: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung, Fehlende Angaben von Pflichtinformation, Unzulässige Werbung mit dem Begriff „Originalware“. Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von netto 984,60 EUR. Weitere Informationen finden Sie oben!


Weitere Abmahnung Claudia Morgan durch Rechtsanwalt Volker Jakob

Geschrieben von Virabell Schuster am 18. September 2015

(3) Es liegt eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Claudia Morgan, vertreten durch Rechtsanwalt Volker Jakob aus Endbach, vor. Betroffen ist das Marktsegment Kleidung, Kinder-, Schul- und Partybedarf. In der vorliegenden Abmahnung wird gerügt:

  • Fehlende Angaben von Pflichtinformation
  • Unzulässige Werbung mit dem Begriff „Originalware“
  • Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung
  • Verstoß gegen die „Spielzeugverordnung“

Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von netto 984,60 EUR. Weitere Informationen finden Sie oben!


Weitere Abmahnung Claudia Morgan durch Rechtsanwalt Volker Jakob

Geschrieben von Virabell Schuster am 28. September 2015

(4) Es liegt eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Claudia Morgan, vertreten durch Rechtsanwalt Volker Jakob aus Endbach, vor. Betroffen ist das Marktsegment Kleidung, Kinder-, Schul- und Partybedarf. In der vorliegenden Abmahnung wird u. a. gerügt:

  • Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  • Irreführende Angaben zum Versand u. a.
  • Fehlende Pflichtinformationen
  • Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung

Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von netto 984,60 EUR. Weitere Informationen finden Sie oben!


Weitere Abmahnung Claudia Morgan durch Rechtsanwalt Volker Jakob

Geschrieben von Virabell Schuster am 20. Oktober 2016

(5) Es liegt eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Claudia Morgan, vertreten durch Rechtsanwalt Volker Jakob aus Endbach, vor. Betroffen ist das Marktsegment Kleidung, Kinder-, Schul- und Partybedarf. In der vorliegenden Abmahnung wird u. a. gerügt: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung, Fehlende Pflichtinformationen, insbesondere über die OS-Plattform, Verstoß gegen die Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug (Warnhinweise für Spielzeug). Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von netto 984,60 EUR. Weitere Informationen finden Sie oben!

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