Schadensersatzpflicht bei vorzeitiger Beendigung einer eBay-Auktion

(1) Wer bei eBay & Co. als Verkäufer Ware im Angebotsformat Auktion anbietet, trägt das Risiko, den erhofften Kaufpreis zu erzielen. Erzielt der Verkäufer den erhofften Kaufpreis nicht, stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Angebotsrücknahme des Verkäufers in Betracht kommt. Nach den im Moment gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den rechtlichen Hinweisen („Spielregeln“) von eBay ist eine Angebotsrücknahme nur dann möglich, wenn ein Anfechtungsrecht vorliegt oder aber die Ware verloren gegangen ist oder beschädigt wurde. In diesen Konstellationen ist der Verkäufer auch nicht verpflichtet, dem höchstbietendem Käufer den Markwert des Kaufgegenstandes oder entgangenen Gewinn zu ersetzen (sogenannter Nichterfüllungsschaden). Unerfüllte Erwartungen hingegen berechtigen jedoch nicht zur Angebotsrücknahme. Wer hier als Verkäufer sein Angebot zurücknimmt, weil er den erhofften Kaufpreis nicht erreicht hat, muß dem im Zeitpunkt der Angebotsrücknahme höchstbietenden Käufer Schadensersatz leisten. Die Höhe des Schadensersatzes bemisst sich grundsätzlich nach dem aktuellen Markwert des Kaufgegenstandes. Dieser Marktwert dürfte regelmäßig über dem zurückgenommenen Höchstgebot liegen.

Das AG Menden entschied mit Urteil vom 24.08.2011, 4 C 390/10, über einen vergleichbaren Fall und verurteilte einen Verkäufer bei eBay zur Zahlung von Schadensersatz. Der Verkäufer hatte sowohl bei eBay als auch bei mobile.de einen PKW Baujahr 1993 zum Kauf angeboten. Bei mobile.de erhielt er ein Gebot in Höhe von 750,00 EUR. Aus diesem Grunde nahm der Verkäufer das Angebot bei eBay in Höhe von 605,99 EUR zurück. Der höchstbietende Käufer bei eBay bestand auf Lieferung und klagte Schadensersatz in Höhe von 2.394,01 EUR (angeblicher Markwert 3.000,00 EUR abzüglich Kaufpreis 605,99 EUR). Das Gericht sprach dem klagenden Käufer Schadensersatz zu. Denn der Verkäufer war unter den gegebenen Umständen nicht gesetzlich berechtigt gewesen, das Angebot zurückzunehmen. Allerdings musste der klagende Käufer Abstiche bei der Höhe des Schadensersatzes hinnehmen. Denn laut Sachverständigengutachten war der PKW Baujahr 1993 lediglich zwischen 900,00 EUR bis 1.100,00 EUR wert. Die Höhe des Schadensersatzes belief sich demnach auf 294,01 EUR (Markwert 900,00 EUR abzüglich Kaufpreis 605,99 EUR). Obwohl also der klagende Käufer in der Sache Recht bekam, musste er aufgrund des zu hoch eingeforderten Schadensersatzes ein erhebliches Teilunterliegen hinnehmen.

PraxisTipp:

Ein Verkäufer kann nur unter bestimmten engen Voraussetzungen sein Verkaufsangebot bei eBay zurücknehmen. Wenn Ihnen als Käufer bei eBay der Zuschlag vom Verkäufer verwehrt wurde, dann prüfen Sie sorgfältig, ob der Verkäufer zur Gebotsrücknahme berechtigt war. Wenn dies nicht der Fall ist, haben Sie als Käufer gegen den Verkäufer Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz. Lassen Sie sich im Zweifel beraten.


Schadensersatzpflicht des Verkäufers bei vorzeitiger Beendigung einer Auktion bei Ebay!

Geschrieben von Virabell Schuster am 25. Januar 2013

UpDate (2): Auch das Amtsgericht Nürtingen, Urteil vom 16.01.2011, 11 C 1881/11, verurteilte einen Verkäufer bei eBay zum Schadensersatz, weil er ein Angebot über Winterreifen bei eBay vorzeitig beendet hat. Der Grund für die vorzeitige Beendigung des Angebots  war, dass die Reifen anderweitig mit Wissen des Verkäufers verkauft wurden und deswegen im Rahmen der Auktion nicht mehr zur Verfügung standen. Das Gericht ging davon aus, dass ein eBay-Verkäufer gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und den anerkannten eBay-Grundsätzen nur dann ein Gebot vorzeitig beenden kann, wenn die Ware verloren oder beschädigt ist oder anderweitig nicht mehr zur Verfügung steht. Zwar standen im konkreten Fall die Reifen nicht mehr zur Verfügung. Die Ursache hierfür hatte aber der Verkäufer willentlich gesetzt, so dass ihn ein Verschulden traf. Aus diesem Grunde konnte er sein Angebot bei eBay nicht vorzeitig beenden und musste dem Höchstbieter Schadensersatz leisten (vgl. hierzu den ähnlichen Fall AG Bremen, Urteil vom 05.12.2012, 23 C 0317/12).

In welchen Fällen Sie berechtigt sind, als Verkäufer ein Gebot vorzeitig zu beenden, können Sie hier nachlesen.


Schadensersatzpflicht bei vorzeitiger Beendigung einer eBay-Auktion!

Geschrieben von Virabell Schuster am 02. September 2013

UpDate (3): Auch das Amtsgericht Bremen hat mit Urteil vom 05.12.2012, 23 C 0317/12, einen Verkäufer auf Schadensersatz wegen der vorzeitigen Beendigung einer Auktion über eine IPhone bei eBay verurteilt. Derartige Fälle häufen sich. Anbieter dürfen nämlich nur in bestimmten Fällen ein Angebot vorzeitig beenden. In dem konkreten Fall hatte der Verkäufer keinen Grund gehabt, die Auktion vorzeitig zu beenden. Er hatte vielmehr das IPhone in einer späteren Auktion erneut angeboten. Der Verkäufer gab an, er habe nach zwanzig Minuten gemerkt, dass er kein Mindestgebot eingegeben habe (ähnlich aber gegenteilige Auffassung OLG Hamm, Urteil vom 04.11.2013, 2 U 94/139). Auch hierin sah das Gericht keinen Grund zur Anfechtung des Angebots. Ein Anfechtungsgrund liegt zum Beispiel vor, wenn der Anbieter versehentlich die „Sofort-Kaufen-Option“ zu einem Preis von 1,- € aktiviert. Daher musste der Verkäufer an den Käufer 215,10 EUR Schadensersatz bezahlen.


Schadensersatzpflicht bei Abbruch der eBay-Auktion bei Verdacht der Beschädigung

Geschrieben von Virabell Schuster am 14. Februar 2014

UpDate (4): Das AG Offenbach hat mit Urteil vom 17.12.2013, 38 C 329/13, einen Verkäufer wegen vorzeitiger Beendigung einer eBay-Auktion auf Schadensersatz verurteilt. Der Verkäufer hatte im Rahmen einer Auktion bei eBay Felgen zum Kauf angeboten und sodann die Auktion vorzeitig beendet. Der zu diesem Zeitpunkt Höchstbietende verlangte Lieferung der Felgen und sodann Schadensersatz. Das Gericht gab der Schadensersatzklage statt. Denn der Verkäufer war nach den maßgeblichen Bedingungen der Auktionsplattform eBay nicht berechtigt, die Auktion vorzeitig zu beenden. Hierzu wäre erforderlich gewesen, dass der Artikel während der Angebotsdauer ohne Verschulden beschädigt oder verloren gegangen wäre. Im konkreten Fall bestand lediglich der Verdacht, dass die Felgen beschädigt wurden. Hinzu kam, dass die vermutlich Beschädigung bereits vor Auktionsbeginn eingetreten war.


Schadensersatzanspruch des Käufers trotz Irrtum bei vorzeitiger Beendigung der eBay-Auktion

Geschrieben von Virabell Schuster am 06. Oktober 2014

Update (5): Das Landgericht Fulda hatte mit Urteil vom 09.05.2014, 1 S 19/14, dem Käufer eines Audi A5 Avant Schadensersatz wegen der vorzeitigen Beendigung der eBay-Auktion durch den Verkäufer zugesprochen. Der Verkäufer hatte die Auktion vorzeitig beendet, da er sich angeblich über die Anzahl der Vorbesitzer des Autos geirrt hatte. Diesbezüglich war seine Angabe im Verkaufsangebot im Vergleich zu den Angaben im Fahrzeugbrief objektiv falsch. Eine entsprechende Anfechtungserklärung hatte der Verkäufer jedoch nicht abgegeben. Das Gericht ging zunächst davon aus, dass mit dem BGH, Urteil vom 08.01.2014, VIII ZR 63/13, allein ausreichend sei, das ein Irrtum vorliege; eine Anfechtungserklärung müsse nicht abgegeben werden. Allerdings sah es den Irrtum nicht als erwiesen an. Der Verkäufer hatte lediglich vage und ungenaue Angaben zum Irrtum gemacht, so dass das Gericht nicht von der Wahrheit des Vortrags überzeugt war. Auch das Verhalten des Verkäufers während und nach der Auktion sprachen für die Unwahrheit des Irrtums. Insofern verneinte es einen berechtigten Grund zur vorzeitigen Beendigung der Auktion.

In welchen Fällen Sie berechtigt sind, als Verkäufer ein Gebot vorzeitig zu beenden, können Sie hier nachlesen.


Schadensersatzanspruch auch bei Beendigung der Auktion die noch länger als 12 Stunden läuft

Geschrieben von Virabell Schuster am 06. Oktober 2014

UpDate (6): Das OLG Nürnberg hatte mit Urteil vom 26.02.2014, 12 U 336/13 (bestätigt vom BGH mit Urteil vom 10.12.2014, VIII ZR 96/14), dem Käufer eines Stromaggregates Schadensersatz wegen der vorzeitigen Beendigung einer eBay-Auktion durch den Verkäufer zugesprochen. Der Verkäufer hatte die Auktion mehr als 12 Stunden vor der eigentlichen Bietende vorzeitig beendet, weil er angeblich das Stromaggregat nicht im Wege einer Auktion versteigern sondern zu einem Mindestpreis verkaufen wollte. Dies blieb jedoch streitig insbesondere weil es hierfür nicht lediglich eines Klicks bedurfte, sondern ein „langer Weg durchgeklickt werden müsse“. Das Gericht stellte weiter fest, dass der Hinweis von eBay, dass ein Angebot, welches noch länger als 12 Stunden laufe, ohne Einschränkungen vorzeitig beendet werden könne, missverständlich sei. Der Hinweis regele nach Auffassung des Gerichts lediglich die technische Möglichkeit (das „Können“) einer Angebotsrücknahme, nicht hingegen ihre rechtliche Zulässigkeit (das „Dürfen“); (ähnlich OLG Celle, Urteil vom 09.07.2014, 4 U 24/14) (gegenteilige Ansicht AG Darmstadt, Urteil vom 25.06.2014, 303 C 243/13 – nicht rechtskräftig).


Zur fehlenden Zulässigkeit der vorzeitigen Beendigung einer eBay-Auktion!

Geschrieben von Virabell Schuster am 12. Oktober 2015

UpDate (7): Der BGH hat mit Urteil vom 23.09.2015, VIII ZR 284/15, entschieden, dass der Umstand, dass ein Käufer innerhalb von 6 Monaten 370 Kaufgebote zurückgenommen hat, zwar ein Indiz dafür sein mag, dass nicht in allen Fällen ein berechtigter Grund für die Rücknahme der Gebote bestand. Die Schlussfolgerung, dass es sich daher um einen unseriösen Käufer handele, ergäbe sich daraus aber nicht und stelle kein Grund für eine berechtigte Rücknahme des Gebots durch den Verkäufer dar.

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