Abmahnung Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V.

Es liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der AGW e.V. Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V. aus Düsseldorf vor. Abmahngegenstand ist das Angebot des Verkaufs einer Immobilie im Internet. Konkret wird bei dem Angebot gerügt, dass das Angebot nicht die erforderlichen Pflichtangaben nach dem Telemediengesetz enthalte (Impressum oder Anbieterkennzeichnung). Die AGW e.V. Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V. fordert in der Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (Entwurf anbei) und zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 152,32 EUR.

Allgemeiner Hinweis zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen:

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollten stets Ernst genommen und nicht ignoriert werden. Das Verstreichen Lassen der gesetzten Frist kann den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage nach sich ziehen. Die damit einhergehenden Kosten übersteigen die Kosten der eigentlichen Abmahnung erheblich, insbesondere im vorliegenden Fall. Sofern das gerügte Verhalten tatsächlich wettbewerbswidrig ist, sollte eine – im Zweifel modifizierte – Unterlassungserklärung abgegeben werden. Zunächst muß jedoch das gerügte Verhalten eingestellt werden. Reichen Sie daher die abgeänderte und unterschriebene Unterlassungserklärung erst dann beim gegnerischen Anwalt oder dem Verband ein, wenn Sie Ihre Verkaufsangebote überarbeitet und die Verstöße eingestellt haben. Andernfalls drohen die Geltendmachung einer Vertragsstrafe und eine erneute Abmahnung. Lassen Sie sich daher im Zweifel umfassend beraten.

Hinweis zur dieser Abmahnung:

Die der Abmahnung der AGW e.V. Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V. als Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht ohne vorherige Änderung unterschrieben werden. Lassen Sie sich im Zweifel beim Entwurf einer Unterlassungserklärung beraten. Denn eine einmal unterschriebene Unterlassungserklärung ist zeitlich unbegrenzt gültig.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert