Schadensersatzforderung der KSP Rechtsanwälte für die dpa Deutsche Presse Agentur GmbH

Unzulässige Verwendung von PressetexteEs liegt ein Schreiben der KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der dpa Deutsche Presse Agemtur GmbH vor. Gegenstand des Schreibens ist eine Schadensersatzforderung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung. Konkret wird die Verwendung von Pressetexten ohne Zustimmung der dpa Deutsche Presse Agemtur GmbH gerügt. Der geltend gemachte Schadensersatzbetrag wird auf Basis der dpa-Preistabelle berechnet. Vorliegend beläuft sich die Schadensersatzforderung 750,00 EUR. Es wird jedoch nur die Zahlung eines Teilbetrages verlangt. Die KSP Rechtsanwälte weisen in diesem Zusammenhang daraufhin, dass sich die Höhe der Forderung nach der Anzahl der Übernahme der Artikel bzw. Texte richtet. Weiter werden Zinsen, Rechtsanwaltskosten und Dokumentationskosten geltend gemacht. Es wird abschließend darauf hingewiesen, dass bei fristgerechtem Ausgleich der Gesamtforderung die Angelegenheit ihre Erledigung findet, insbesondere auch auf bislang nicht geltend gemachte Unterlassungsansprüche.

Wichtiger Hinweis:

Bei dem Schreiben handelt es sich nicht um eine Abmahnung. Insofern besteht die Gefahr, dass eine solche Abmahnung auch noch ausgesprochen werden kann. Die Kosten für eine Abmahnung sind um ein vielfaches höher. Andererseits muß natürlich geprüft werden, ob das gerügte Verhalten tatsächlich ein Urheberrechtsverstoß darstellt und ob die Schadensersatzforderung richtig berechnet Lassen Sie sich im Zweifel vor Zahlung der Gesamtforderung anwaltlich beraten.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch ein solches Schreiben erhalten haben, können Sie dieses hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Urheberrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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