Wettbewerbsrechtliche Abmahnung Zentrum für Lauteren Wettbewerb im Einzelhandel erhalten?

Hier finden Sie Informationen über wettbewerbsrechtliche Abmahnungen des Zentrums für Lauteren Wettbewerb im Einzelhandel. Abgemahnt werden Onlinehändler, die auf den Plattformen Amazon und eBay Waren unterschiedlichster Art zum Kauf anbieten. Gerügt wird in den Abmahnungen unterschiedliche Verletzungen von wettbewerbsrechtlichen Vorschriften, insbesondere fehlende Pflichtinformationen (fehlende Grundpreisangaben, fehlender Hinweis auf die OS-Plattform, fehlende Lebensmittelkennzeichnung). In den Abmahnungen werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung einer Abmahnpauschale gefordert.

Allgemeiner Hinweis zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen:

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von Verbänden sollten stets Ernst genommen und nicht ignoriert werden. Das Verstreichen Lassen der gesetzten Frist kann den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage nach sich ziehen. Die damit einhergehenden Kosten übersteigen die Kosten der eigentlichen Abmahnung erheblich. Sofern das gerügte Verhalten tatsächlich wettbewerbswidrig ist, sollte eine – im Zweifel modifizierte – Unterlassungserklärung abgegeben werden. Zunächst muß jedoch das gerügte Verhalten eingestellt werden. Reichen Sie daher die abgeänderte und unterschriebene Unterlassungserklärung erst dann beim gegnerischen Anwalt oder dem Verband ein, wenn Sie Ihre Verkaufsangebote überarbeitet und die Verstöße eingestellt haben. Andernfalls drohen die Geltendmachung einer Vertragstrafe und eine erneute Abmahnung. Lassen Sie sich daher im Zweifel umfassend beraten.

Hinweis zur dieser Abmahnung:

Abmahnungen von Verbänden werden häufig nicht ernst genommen. Das liegt offensichtlich an der niedrigen Abmahnpauschale. Tatsächlich ist es aber so, dass gerade Verbände die Unterlassungsansprüche gerichtlich durchsetzen. Die dann entstehenden Kosten sind beträchtlich. Lassen Sie es daher unbedingt beraten.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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