Abmahnung Schlömer & Sperl für Marian Metz wegen Verwendung von Fotos ohne Zustimmung

Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Marian Metz aus Berlin vor. Herr Marian Metz betreibt laut Abmahnung Handel im Bereich Zubehör für PC und Videospiele. Herr Marian Metz wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Schlömer & Sperl aus Hamburg. In der Abmahnung lässt Herr Marian Metz vorwerfen, im Internetauktionshaus eBay Ware angeboten und dabei Bildmaterial verwendet zu haben, an dem Herrn Marian Metz die ausschließlichen Nutzungsrechte zustehen. In der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Bezahlung eines Gesamtbetrages in Höhe von 815,00 EUR (215,00 EUR Anwaltskosten und 600,00 EUR Schadensersatz für die Verwendung eines Fotos) gefordert.

Allgemeiner Hinweis zur Höhe des Schadensersatzes:

Die Höhe des Schadensersatzes für die unberechtigte Verwendung von Fotos kann unterschiedlich berechnet werden, entweder nach eigenen Lizenzbedingungen, nach der MFM-Tabelle oder schlicht weg geschätzt werden gemäß Lizenzanalogie. Es ist im konkreten Fall jeweils zu prüfen, ob die Berechnung richtig erfolgt ist. Die Höhe des Schadensersatzes hängt auch von verschiedenen Faktoren ab. Lassen Sie sich auch hier beraten.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereich des Urheberrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert