Abmahnung Adidas AG durch die Rechtsanwälte Lorenz Seidler Gossel

Hier finden Sie Informationen über eine markenrechtliche Abmahnung der Adidas AG. Die Adidas AG wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Lorenz Seidler Gossel aus München. Abmahngegenstand sind Verletzungen an der Marke Adidas. Konkret geht es um den Verkauf von gefälschten Sportschuhen im „Yeezy“ Design. In der Abmahnung wird u. a. aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, Auskunft über das markenrechtswidrige Verhalten zu erteilen sowie Herausgabe bzw. Vernichtung des Plagiats. Weiter wird die Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.822,96 EUR, berechnet auf einem Gegenstandswert von 100.000 EUR, gefordert.

Allgemeine Hinweise zu markenrechtlichen Abmahnungen:

Markenrechtliche Abmahnungen bergen ein besonders hohes Kostenrisiko. Zum einen sind die Kosten der Abmahnungen sehr hoch. Außerdem wird neben Anwaltskosten regelmäßig auch ein Schadensersatz geltend gemacht. Um diesen berechnen zu können, fordert der Markeninhaber regelmäßig Auskunft über Art und Umfang der markenrechtswidrigen Benutzung.

Allgemeine Hinweise zur Abgabe einer Unterlassungserklärung:

Unterschreiben Sie im Zweifel nicht die den Abmahnungen beigefügten vorformulierten Erklärungen. Häufig sind diese zu weit gefasst und/oder die Vertragsstrafe kann reduziert werden. Lassen Sie sich im Zweifel beim Entwurf einer modifizierten Unterlassungserklärung beraten. Denn eine einmal unterschriebene Unterlassungserklärung ist zeitlich unbegrenzt gültig und kann nicht wieder aufgehoben werden.

Wichtiger Hinweis für Privatverkäufer:

Insbesondere abgemahnten Privatverkäufern ist dringend anzuraten, die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht voreilig zu unterschreiben, sondern zunächst zu prüfen, ob ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt. Allerdings sind zum Schutz des Markenrechts die Grenzen zum gewerblichen Handeln sehr schnell überschritten. Gerade abgemahnte Privatverkäufer sollten sich unbedingt anwaltlich beraten lassen und davon absehen, ihr eigenes subjektives Rechtsempfinden der Entscheidung zugrunde zu legen.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von Abmahnungen aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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