Haftet ein Webdesigner für die Veröffentlichung eines Fotos auf einer von ihm erstellten Homepage?

Die Inhaberin einer Homepage beauftrage einen Webdesigner mit der Erstellung einer Homepage. Dieser verwendete Fotos aus seinem Fundus. In der Folgezeit erhielt die Inhaberin der Homepage eine urheberrechtliche Abmahnung, weil auf ihrer Homepage ein Foto veröffentlicht war, ohne den Urheber anzugeben. Die Homepageinhaberin verlangte vom den Webdesigner die durch die Abmahnung entstandenen Kosten. Dieser wehrte sich gegen die Inanspruchnahme mit der Begründung, er habe das Foto aus seinem Fundus genommen und habe daher annehmen dürfen, dass  Urheberrechte mit der Nutzung des Fotos nicht verletzt werden.

Das Landgericht Bochum bestätigte mit Entscheidung vom 16.08.2016, 9 S 17/16, das Urteil des Amtsgerichts Bochum, welches der Schadensersatzklage stattgab und zugunsten der Inhaberin der Homepage entschied. Begründung: Der Inhaberin der Homepage habe ein Schadensersatzanspruch gemäß § 280 Abs. 1 BGB zugestanden. Denn der Webdesigner habe eine Pflicht aus dem Vertrag über die Erstellung einer Homepage verletzt, da er das streitgegenständliche Foto ohne Nennung des Urhebers auf die Homepage eingestellt und die Homepageinhaberin nicht über die an dem Foto bestehenden Urheberrechte belehrt habe. Der Webdesigner habe sich nach Auffassung des Landgerichts nicht mit dem Hinweis entlasten können, das Foto habe sich in seinem Fundus befunden. Er habe vielmehr überprüfen müssen, ob er das Foto aus seinem Fundus entgeltfrei habe nutzen und der Homepageinhaberin zur Verfügung stellen dürfen oder ob er die Quelleangabe habe hinzufügen müssen.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn auch Sie als Webdesigner schadensersatzrechtlichen Ansprüchen ausgesetzt sind, zahlen Sie diese nicht vorschnell. Lassen Sie zunächst prüfen, ob der geltend gemachte Anspruch der Höhe nach gerechtfertigt ist. Sie können mich zu dieser Problematik gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereich des Urheberrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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